Gesetzesänderungen
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Bund
Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV), vom 14. Mai 2020 (BGBl. I S. 1088)
Mit der neuen BKompV werden die Anforderungen an die Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft bei Vorhaben, die von Bundesbehörden zugelassen werden, konkretisiert und bundesweit standardisiert. Definiert werden die Rahmenbedingungen der Kompensation durch ein bundeseinheitlich anzuwendendes Biotopwertverfahren und eine funktionsspezifische Zusatzbewertung. Zudem enthält die Verordnung eine Konkretisierung zu den Voraussetzungen und zur Höhe von Ersatzzahlungen, die insbesondere für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds erhoben werden.
Brandenburg
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Brandenburgische Biberverordnung – BbgBiberV), vom 17.4.2020, GVBl. II Nr. 22 S. 1
Regelungen zu Vergrämung und Entnahme von Bibern; Rahmenbedingungen für Ausnahmen vom strengen Artenschutz.
Rheinland-Pfalz
Landeswaldgesetz (LWaldG), vom 30. November 2000 (GVBl. S. 504), zuletzt geändert am 27. März 2020 (GVBl. S. 98)
Geändert wurden § 20 (Erholungswald, Kur- und Heilwald), § 25 (Staatswald) und § 28 (Revierdienst in Forstrevieren mit Körperschaftswald).
Schleswig-Holstein
Landesverordnung über die Bekanntgabe von Landschaftsrahmenplänen nach § 6 Absatz 3 des Landesnaturschutzgesetzes, vom 14. Mai 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 282)
Die Verordnung regelt, dass Landschaftsrahmenpläne im Amtsblatt für Schleswig-Holstein bekanntgemacht werden. Dabei genügt es, die Hinweise auf den Landschaftsrahmenplan und seine elektronische und gedruckte Bereitstellung durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zu veröffentlichen.
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