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Windenergie-Ausbau

Kann es im Artenschutz Ausnahmen geben?

In der aktuellen Debatte zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land spielt der „Ausnahmegrund beim Artenschutz“ eine wichtige Rolle. Die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kommt im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen ins Spiel, wenn das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbote auslösen würde, die nicht vermieden werden können. In der Publikation „Die Ausnahme im besonderen Artenschutzrecht“ erläutert das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) zum einen die juristischen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Ausnahme erteilen zu können, und zum anderen die Anwendungspraxis der Ausnahmeregelung in den Ländern.
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Die Veröffentlichung bietet eine Diskussionsgrundlage im Rahmen der Fortschreibung der Erlasse und Leitfäden der Länder, in der nach verträglichen Lösungen für einen weiteren Ausbau der Windenergie gesucht wird. Unter dem Webcode NuL4262 kann die Publikation als PDF heruntergeladen werden.

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