Gesetzesänderungen
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Bund
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.7.2009, BGBl. I S. 2542, zuletzt geändert am 4.3.2020, BGBl. I S. 440
Eingefügt wurde § 45a, in dem der artenschutzrechtliche Umgang mit dem Wolf (Canis lupus) – insbesondere im Hinblick auf Nutztierrisse – geregelt wird.
Bayern
Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG), vom 23.2.2011, GVBl. S. 82, zuletzt geändert am 21.2.2020, GVBl. S. 34
Änderungen in Art. 8 BayNatSchG, bei Kompensationsmaßnahmen findet keine Anwendung des § 15 Abs. 7 und 8 BNatSchG und darauf gestützte Verordnungen des Bundes statt.
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (AVBayNatSchG), vom 18.7.2000, GVBl. S. 495, zuletzt geändert am 4.2.2020, GVBl. S. 35
Die AVBayNatSchG wird um „Teil 3 Gesetzlich geschützte Biotope“ ergänzt.
Hamburg
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG), vom 11.5.2010, HmbGVBl. S. 350, zuletzt geändert am 24.1.2020, HmbGVBl. S. 92
Änderung von § 18a HmbBNatSchAG: Das Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG erstreckt sich auch auf Grundstücke, die in Landschaftsschutzgebieten liegen.
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