Schweiz
Neue Grenzwerte für Pestizide
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Gewässerschutzverordnung angepasst und die Grenzwerte für Pestizide überarbeitet. Wie bisher dürfen Pestizide in Gewässern, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, den Grenzwert von 0,1 µg/l nicht überschreiten. Für zwölf Pestizide führt die Verordnung zusätzlich strengere Grenzwerte ein. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel Grenzwerte festgelegt. Die revidierte Gewässerschutzverordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
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