DWA kritisiert Entwurf zur Düngemittelverordnung
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Grundsätzlich begrüßt die DWA die Weiterentwicklung der Düngeverordnung und die damit verbundenen Bemühungen, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen. Die Ansätze für Gebiete, in denen der gute Zustand des Grundwassers nicht erreicht ist, seien ebenso positiv zu betrachten wie die Vorschläge zu Sperrfristen und Randstreifen bei Hangneigung sowie die obligatorische Begrünung durch Zwischenfruchtanbau.
Jedoch unterstützten die Vorschläge den Schutz des Grundwassers jedoch bei Weitem noch nicht in ausreichendem Maße, so die DWA. Besonders kritisch sei die fehlende beziehungsweise unzureichende Bilanzierung der Düngung der landwirtschaftlichen Betriebe. Zudem fehlen ausreichende Kontrollen und eine Begrenzung der Bilanzwerte und damit der Düngemaßnahmen der Betriebe. Darüber hinaus sei eine Düngung mit Phosphor auf hoch und sehr hoch versorgten Böden entsprechend dem Entzug im Sinne des Gewässerschutzes nicht zielführend.
Der Referentenentwurf zur Düngemittelverordnung dient der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie 91/672/EWG und des entsprechenden Aktionsprogramms, insbesondere aber auch der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018, durch das ein Verstoß Deutschlands gegen die Richtlinie festgestellt wurde.
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