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Nationaler Vogelschutzbericht

Weiterhin großer Handlungsbedarf im Vogelschutz

Zum Schutz der heimischen Vogelwelt sind weiterhin erhebliche Anstrengungen notwendig. Dies verdeutlicht der Nationale Vogelschutzbericht 2019, den Deutschland jetzt an die Europäische Kommission übermittelt hat. Der Bericht beinhaltet aktuelle Angaben zur Entwicklung der Vogelbestände und der Verbreitung der Brutvögel mit über 20.000 Einzeldaten. Zwar sind einige Erfolge in Form positiver Bestandsentwicklungen zu verzeichnen, es besteht aber weiterhin großer Handlungsbedarf.
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So hält sich bei den Brutvögeln der Anteil mit zunehmenden und abnehmenden Bestandstrends ungefähr die Waage: Etwa ein Drittel der Arten weist seit über zwölf Jahren zunehmende Bestandstrends auf. Dazu gehören zum Beispiel einige Großvogelarten wie Seeadler, Uhu und Schwarzstorch. Diese Arten profitieren von intensiven und meist speziell auf sie zugeschnittenen Schutzbemühungen. Gleichzeitig ist in den vergangenen zwölf Jahren jedoch etwa ein Drittel der Vogelarten in ihrem Bestand zurückgegangen. Betroffen sind vor allem Arten der Agrarlandschaft wie der Kiebitz und das Rebhuhn. Diese Entwicklung ist zu einem wesentlichen Anteil auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückzuführen. Dabei sind insbesondere der Verlust und die Verschlechterung des Zustandes von Wiesen und Weiden als wichtigen Lebensräumen sowie der Rückgang des Nahrungsangebots, etwa an Insekten, ausschlaggebend.

Im aktuellen Vogelschutzbericht zeigt sich außerdem, dass der Anteil der Brutvögel mit abnehmenden Beständen in den vergangenen zwölf Jahren deutlich höher ist als im Zeitraum der letzten 36 Jahre. Dies zeigt, dass der Druck auf die Vogelbestände weiter gewachsen ist. Zwar wurden im aktuellen Berichtszeitraum weitere Erhaltungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Dennoch sind bislang nur für 49 % der Fläche der insgesamt 742 Vogelschutzgebiete in Deutschland die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und 340 Managementpläne (Stand 2018) erstellt worden. Deshalb sei es wichtig, die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie insbesondere in den für das Management der Vogelschutzgebiete zuständigen Bundesländern weiter konsequent umzusetzen und ihre Ziele vor allem in der Land- und Forstwirtschaft stärker zu berücksichtigen, teilte das BfN mit. Den gesamten Bericht finden Sie unter NuL4262.

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