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Mecklenburg-Vorpommern

Maßnahmen gegen den Biber werden erleichtert

In Mecklenburg-Vorpommern ist zum 1. Januar eine neue Biber-Verordnung in Kraft getreten. Sie ermöglicht es in vielen Fällen, Maßnahmen gegen den Biber auch ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu ergreifen. Damit soll ein Ausgleich zwischen Nutzungs- und Artenschutzinteressen erreicht werden.
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Dabei regelt der Verordnungstext die Tatbestände sehr genau, bei denen es einer solchen Genehmigung nicht mehr bedarf. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Aktivitäten des Bibers Havarien, wie Deichbrüche oder Überschwemmungen von Verkehrsinfrastruktur, drohen. Dann können beispielsweise die Wasser- und Bodenverbände oder betroffenen Unternehmen künftig selbstständig Maßnahmen gegen den Biber und seine Bauten und Dämme ergreifen.

Die Tötung der Tiere bleibt aber auch weiterhin des letzte Ausweg. Vorzuziehen sind Maßnahmen wie der Einbau von Dammdrainagen. Durchgeführt werden dürfen sie nur von entsprechend geschultem und berechtigtem Personal.

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