Urteil des VG Braunschweig schwächt Insektenschutz
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am 4. September entschieden, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht mit einer Biodiversitätsauflage verbunden werden darf. Grund dafür ist, dass das Umweltbundesamt allen in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln die Umweltverträglichkeit ausdrücklich attestiert hat.
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Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), erklärte zum Urteil, dass es rechtlich nicht möglich sei, die Landwirte „zu einer faktischen Stilllegung von Ackerflächen zu verpflichten, wenn sie Pflanzenschutzmittel nutzen“. Weiter erklärte er: „Das Gericht bestätigt in diesem Punkt unsere Rechtsauffassung. Wir akzeptieren das Urteil und begrüßen, dass diesbezüglich nun Klarheit herrscht.“ Der Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt Jochen Flasbarth kritisierte diese Entscheidung. In einem Brief an seinen Kollegen Aeikens kündigt er an, dass, sollte das BMEL nicht in Berufung gehen, durch dieses politische Handeln Schäden an der biologischen Vielfalt sehenden Auges hingenommen würden. Weiter kritisierte er, dass es nicht vertretbar sei, „eine derart weitreichende Frage einem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht zu überlassen“.
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