Volksbegehren vorläufig gestoppt
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Am 24. September startete das Volksbegehren Artenschutz in Baden-Württemberg. Nun haben die Minister Franz Untersteller und Peter Hauk dem Trägerkreis am 15. Oktober ein Eckpunktepapier mit Alternativvorschlägen vorgelegt. Die Organisatoren des Volksbegehrens möchten auf das Dialogangebot der Landesregierung eingehen und legen daher die Stimmensammlung bis voraussichtlich Mitte Dezember auf Eis.
Der Trägerkreis erwartet nun, dass innerhalb der gesetzten Frist die wesentlichen Punkte des Gesetzes konkretisiert werden. Zudem sollen sich auch die Fraktionen von CDU und Grünen ebenso wie alle landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände zu dem Eckpunktepapier bekennen. Darüber hinaus fordert er, dass die Vertreter des Trägerkreises bei der Ausformulierung und Konkretisierung des Gesetzentwurfs einbezogen werden.
Zuvor hatten der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) und der Landesbauernverband (LBV) gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ beim Landtag eingereicht. „Was wir brauchen, sind vernünftige, umsetzbare Lösungen, die den Artenschutz weiterbringen und gleichzeitig der Landwirtschaft Entwicklungsperspektiven bieten“, erklären LBV-Präsident Joachim Rukwied und BLHV -Präsident Werner Räpple. Der Volksantrag enthält deshalb konkrete Vorschläge und Forderungen, die Artenschutz und Landwirtschaft miteinander vereinen und Umweltschutz zur Gemeinschaftsaufgabe machen. VB Artenschutz/LBV BW/Red
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