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Nitratrichtlinie

Regierung sendet neue Vorschläge nach Brüssel

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Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben am 26. September weitergehende Vorschläge zur von der EU-Kommission geforderten Verschärfung der Düngeverordnung nach Brüssel gesandt. Um das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen, hatten sich die Ressorts auf diese Maßnahmen verständigt. Mit den nun vorgelegten Nachbesserungen soll der Nitrateintrag ins Grundwasser weiter reduziert werden – auch die Bundesländer stehen bei der Umsetzung in der Pflicht. Beispielsweise bei der Entwicklung eines geeigneten Überwachungs- und Monitoringkonzepts.

Die vorgelegten Vorschläge beinhalten unter anderem die Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten und für Festmist von Huf- oder Klauentieren, die Vergrößerung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen sowie die Verpflichtung zur Begrünung von Gewässerrandstreifen an Hängen. Dies soll im Wasserhaushaltsgesetz geregelt werden. Auch sollen Maßnahmen zur Verringerung von Phosphateinträgen in die Gewässer ergriffen werden. Hier wird eine flächendeckende Sperrfrist für phosphorhaltige Düngemittel vom 1. Dezember bis 15. Januar eingeführt.

Der Übersendung vorausgegangen war ein Treffen der beiden Ministerinnen mit dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 28. August 2019 in Brüssel. In dem Gespräch wurde bekräftigt, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen.BMEL/Red

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