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Nitratrichtlinie

Klöckner und Schulze stellen geplante Verschärfungen vor

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In Brüssel haben Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 30. August EU-Umweltkommissar Karmenu Vella die Anpassungen der Bundesregierung zur Düngeverordnung vorgestellt.

Demzufolge sollen unter anderem strengere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln auf Hangflächen in Gewässernähe gemacht werden. Außerdem sollen Gewässerrandstreifen verbreitert werden. Gleichzeitig sollen die Zeitfenster für das Ausbringen von Festmist weiter beschränkt werden.

Die Generaldirektion Umwelt der EU wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen. Der Katalog der überarbeiteten Maßnahmen wurde nötig, nachdem der Europäische Gerichtshof im Juni eine Verletzung der Nitratrichtlinie in Deutschland festgestellt hatte: Die Bundesrepublik habe im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Auch die Novellierung der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017, die nicht Gegenstand des Verfahrens ist, ist aus Sicht der Kommission nicht ausreichend, weswegen die Kommission mit einem Mahnschreiben das Zweitverfahren eingeleitet hat.BMEL/Red

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