Fachstelle Wolf übernimmt Rissbegutachtung
Mit Wirkung vom 1. August 2019 übernimmt die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung in Sachsen. Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und Kreisfreien Städten. Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft ist gewährleistet, dass Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie zu toten, verletzten und auffälligen Wölfen rund um die Uhr von einer zentralen Stelle für ganz Sachsen entgegengenommen werden können.
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Verdächtige Risse sind dabei innerhalb von 24 Stunden zu melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat Sachsen zu 100 Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 cm hoher Elektrozaun oder ein mindestens 120 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.
Mit Inkrafttreten der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde das Wolfsmanagement in Sachsen neu strukturiert. Zum 1. Juni 2019 hat die Fachstelle Wolf am LfULG ihre Arbeit mit sechs Angestellten aufgenommen. Sie bündelt und koordiniert alle Aufgaben des Managementplans, des Monitorings, der Beratung der Nutztierhalter und der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen. Mit Wirkung vom 1. August obliegt ihr auch die Rissbegutachtung.
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