Neues Landesnaturschutzgesetz verabschiedet
Am 5. Juli hat der thüringische Landtag die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Damit verfügt das Land nun über eines des modernsten Naturschutzgesetze in der Bundesrepublik.
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In der Gesetzesnovelle sind die Natura-2000-Stationen verankert, um sie auch finanziell dauerhaft abzusichern. Mit den seit 2015 geschaffenen, mittlerweile 12 Natura 2000-Stationen gibt es ein effektives Netzwerk für den Naturschutz in allen Regionen Thüringens.
Zu den weiteren wichtigen Neuerungen gehört auch ein verbesserter Alleenschutz. Diese prägen die Landschaft und sie sind auch Lebensraum für Insekten und Vögel. Notwendige Schnittmaßnahmen sind weiter möglich, um die Bäume gesund zu erhalten oder aus Gründen der Verkehrssicherheit. Voreilige Fällungen sind damit künftig jedoch ausgeschlossen.
Gegen Gentechnik ist im Gesetz festgehalten, dass in hochwertigen Schutzgebietskategorien wie Naturschutzgebieten und Nationalparks der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen verboten ist. Wichtig gegen das Artensterben ist auch die Erweiterung um ein Pestizidverbot. Insbesondere die heimischen Insekten, die als Bestäuber von Nutzpflanzen wie auch als Nahrungsgrundlage für viele Vogelarten unersetzlich sind, sollen so besser geschützt und ihr weiterer Rückgang gestoppt werden.
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