Götterbaum kommt auf die Liste der invasiven Arten
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Dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) missfällt der Bann des ausbreitungswütigen Baums. Ungeachtet der Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen erzeugt der Prozess rund um die Erweiterung der Unionsliste Sorgen: „Mit der Listung einer Art in der Unionsliste geht ein absolutes Handelsverbot einher. Dieser direkte Eingriff in wirtschaftliche Produktions- und Handelsprozesse, der einem vollständigen Vernichtung betroffener Gehölzarten gleichzusetzen ist, wird vonseiten nationaler wie europäischer Behörden nicht entschädigt. Bei Gehölzen kann ein mehrjähriger Aufwand kurzerhand zunichtegemacht werden“, so Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer des BdB.
„Mit in die Zukunft gerichtetem Blick fordern wir von der Europäischen Union die Schaffung eines Instruments der Entschädigung für zutreffende Bekämpfungsmaßnahmen. Produktion und Handel betreiben ihre Geschäfte nach geltendem Recht und können nicht vorhersehen, dass eine Art in Europa als invasiv eingestuft werden kann.Ailanthus altissima etwa wurde bereits 1751 nach Europa eingeführt und gilt vielerorts schon als eingebürgert. Die Art steht lange unter Beobachtung und dennoch hat unter anderem die öffentliche Hand das Interesse an der Art, etwa in Form einer Vielzahl an Neupflanzungen in den letzten Jahren, nicht abreißen lassen. Bis zur Etablierung europäischer Entschädigungsleistungen muss die Bundesregierung in die Pflicht genommen werden.“
Ailanthus altissima profitiert vom mild-warmen Klima der Innenstädte und entwickelt sich durch Sämlinge im Straßenraum oder entlang von Gleiskörpern zu einem wahren Unkraut. Das Gehölz keimt in kleinsten Fugen und Spalten und legt ein ungeheures Wachstum an den Tag.
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