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Gebietseigene Gehölze | BMU stellt Fachmodul zur Verfügung

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Das Bundesumweltministerium hat mit dem Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ einen einheitlichen Bewertungsmaßstab zur Verfügung gestellt, um gebietseigene Produkte zu zertifizieren. Auf dieser Grundlage werden sich in Zukunft Zertifizierungsstellen für gebietseigene Gehölze bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditieren lassen können.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Jahr 2009 setzt fest, dass in der freien Natur vorzugsweise Pflanzenmaterial und Saatgut gebietseigener Herkünfte zu verwenden sind. Ab dem 1. März 2020 ist das Ausbringen von nichtgebietseigenem Material nur noch mit Genehmigung möglich. Die Vorkommensgebiete sowie der Geltungsbereich der „freien Natur“ sind im Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze aus dem Jahr 2012 festgelegt.

Das Fachmodul erweitert die Vorgaben nun um eine eindeutige Zertifizierung, die eine Vergleichbarkeit bei Ausschreibungen garantieren soll. Sie können das Fachmodul unter dem WebcodeNuL4262 herunterladen.

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