Artenschutz-Fachkartierungen von Streuobstbeständen gestoppt
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Das Bayerische Umweltministerium hat Ergebnisse der aktuellen Biotopkartierungen im Landkreis Forchheim zurückgezogen. Hintergrund seien erhebliche Unsicherheiten bei Obstbaubetrieben in der Abgrenzung von naturschutzfachlich wertvollen Streuobstbeständen gegenüber intensiv genutzten Obstanbauflächen. Das erklärte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) auf Anfrage der Redaktion. Auslöser der Unsicherheiten war das Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern, dessen Gesetzesentwurf unter anderem vorsieht, bestimmte Streuobstbestände als gesetztlich geschützte Biotope im Sinn des § 30 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes einzustufen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) erarbeitet dazu kurzfristig eine Definition, anhand der die Einstufungen in Forchheim überprüft werden sollen und die für künftige Biotopkartierungen maßgeblich sein wird. Darüber hinaus bemüht sich die Staatsregierung um besondere Regelungen für die weitere Nutzungsfähigkeit von Streuobstbeständen, die zu geschützten Biotopen erklärt werden.
Momentan sind alle vom LfU veranlassten Biotopkartierungen vorläufig gestoppt, bis der Bayerische Landtag über das Volksbegehren und das Begleitgesetz entschieden hat. Dies wird voraussichtlich Mitte Juli 2019 erfolgen. Die aktuellen Unsicherheiten bei der Streuobstkartierung im Hinblick auf die ausstehenden Rechtsänderungen sollen in dieser Zeit ausgeräumt werden. Die Unterbrechung betrifft auch die bereits beauftragten neuen Biotopkartierungen. Andere Erhebungen von Naturschutzdaten liefen aber in allen Landkreisen weiter, so das StMUV.
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