Einigung zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerin: Doch der Wolf bietet weiter Zündstoff in der Politik
Neues Fachbuch liefert Praxiswissen
Jetzt erhält der Wolf einen eigenen Paragrafen im Bundesnaturschutzgesetz: Das Bundeskabinett verständigte sich darauf, wie künftig ein neuer § 45 a den Umgang mit dem Beutegreifer regeln soll. „Der Wolf bleibt in Deutschland streng geschützt – Abschuss-Genehmigungen gibt es nur in Ausnahmefällen“, meldete die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Als „einen ersten Schritt in die richtige Richtung“ begrüßte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Einigung. Damit stellte sie klar, dass sie für stärkere Änderungen im BNatSchG für einen erleichterten Abschuss arbeiten wird. Sie bezieht sich auf Artikel 16 (1e) FFH-Richtlinie, der unter engen Voraussetzungen weitergehende Ausnahmen für Anhang-IV-Arten zulässt. Der Wolf bleibt also Streitobjekt zwischen den beiden Ministerinnen. Und der Umgang mit ihm bindet wachsende Personalressourcen in den Naturschutzbehörden.
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Ungünstiger Erhaltungszustand
Zunächst also gilt für den Wolf nach wie vor ein mehrfacher Schutz: Als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten sowohl durch das Gebietsnetz Natura 2000 einen guten Erhaltungszustand sicherzustellen als auch flächendeckend ein „strenges Schutzsystem“ für ihn einzurichten. Umweltkommissar Karmenu Vella hat das Bundeslandwirtschaftsministerium explizit darauf hingewiesen, dass sich der Wolf in Deutschland in einer ungünstigen Erhaltungssituation befinde. Daher verböten sich Vergleiche zu Nachbarländern, in denen der Wolf bejagt werde. Auch die Berner Konvention und das Bundesnaturschutzgesetz stellen den Wolf unter strengen Schutz.
In der Diskussion um den Wolf stehen die Tierverluste und die Finanzierung von Mehraufwendungen für Weidetiere haltende Betriebe im Vordergrund. Aber wie sehen Erholungsuchende wie Wanderer und Mountainbiker die gestiegene Wahrscheinlichkeit, einem Wolf zu begegnen? Im ersten Hauptbeitrag wird hierzu eine Online-Befragung ausgewertet. Die Mehrheit der Befragten fühlt sich nicht bedroht. Urbane, jüngere, höher ausgebildete und naturinteressierte Menschen zeigen die höchste Akzeptanz.
Unsere Zeitschrift wird künftig übrigens ergänzt durch eine gleichnamige Fachbuchreihe. Sie soll als Praxisbibliothek zu aktuellen Fragen neutrale und noch tiefer gehende Information liefern. Der erste Band widmet sich Wolf, Bär und Luchs in der Kulturlandschaft. Marco Heurich, der Herausgeber dieses Bandes, betont in einem Interview auf Seite 340 die Kernfrage: Wie werden die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der großen Beutegreifer vor Ort umgesetzt? Er ist überzeugt, dass sich Probleme nicht einfach mit der Flinte regeln lassen. Lösungsmöglichkeiten für ein konfliktarmes Miteinander aufzuzeigen – darum geht es ihm wie auch uns Monat für Monat mit einer neuen Ausgabe vonNaturschutz und Landschaftsplanung .
Baum- und Grünlandschutz
Das gilt in diesem Heft auch für zwei weitere Themen: Wie effektiv sind bestehende Baumschutzverordnungen? 94 Kommunen in Bayern schützen ihren Altbaumbestand mithilfe einer solchen Verordnung. Hauptproblem bei der Umsetzung ist eine schlechte Personalsituation in den Behörden. Kontraproduktiv, wie häufig befürchtet, wirken die Baumschutzverordnungen jedoch nicht – indem etwa junge Bäume gefällt würden, bevor sie den kritischen Mindestdurchmesser des Stamms erreichen. Die hohe Relevanz der Wiedervernässung für den Erfolg von Renaturierungsmaßnahmen im Marschen-Grünland belegt ein weiterer Beitrag – auch dieser liefert einen Beleg dafür, wie wichtig Untersuchungen zur Erfolgskontrolle sind. Nur so lässt sich evidenzbasierter Naturschutz realisieren: Maßnahmen, die auf nachgewiesener Wirksamkeit beruhen.
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