EU-Umweltrecht: EU-Kommission legt Bericht zum Stand der Umsetzung vor
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Die EU-Kommission hat ihre zweite Fassung des Berichts zur Umsetzung des EU-Umweltrechts durch die Mitgliedstaaten vorgelegt (Environmental Implementation Review, EIR). Den Bericht für Deutschland finden Sie unter dem WebcodeNuL4061 . Umweltverbände wie der NABU hatten an diesem Prozess von Beginn an kritisiert, dass er kaum dazu beitragen dürfte, politisch festgefahrene Umsetzungsmängel zu beheben (was beispielsweise die Debatte über die Novelle der Düngeverordnung bildhaft macht). Insofern sind die Berichte zeitintensive Übungen, die von eigentlichen Vertragsverletzungsverfahren abzulenken drohen. Von der neuen EU-Kommission fordern verschiedene Umweltverbände daher zunächst eine Initiative, die Umsetzung und Vollzug bestehender Umweltrechtsnormen durchsetzt. Gleichwohl ermöglichen sie natürlich einen guten Überblick über die wichtigsten „Brennpunkte“, an denen die Mitgliedstaaten arbeiten müssen.
Konkret kritisiert die EU-Kommission gegenüber Deutschland unter anderem eine unzureichende Umsetzung von Vorgaben zur Luftqualität, zu geringen Fortschritt beim Umgang mit der Nitratbelastung von Gewässern und im Bereich Naturschutz unzureichende Anstrengungen, um negative Trends bei einigen Lebensraumtypen und Arten zu stoppen und umzukehren.
Übrigens: Die diesjährige „Grüne Woche“ der EU-Kommission (NuL4061 ) vom 13. bis 17. Mai in Brüssel ist dem Thema „Umsetzung von EU-Umweltrecht“ gewidmet. Dabei sollen auch die EIR-Berichte vorgestellt und bewertet werden. Außerdem plant die EU-Kommission für den 23. und 24. Mai in Brüssel eine Konferenz zum Thema „Biodiversität und Ökosystemleistungen“, auch anlässlich des Geburtstags der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Autor
Raphael Weyland ist Rechtsanwalt und Umweltexperte. Er arbeitet seit 2015 für den NABU in Brüssel, unter anderem zum Thema Naturschutz und zu Querschnittsthemen wie MFR, SDGs oder „Better Regulation“.
Dr. Raphael Weyland, NABU, Büroleiter Brüssel
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