Tideweser wird Naturschutzgebiet
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Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärt worden. Der Unterschutzstellung ist ein mehrjähriges Verfahren unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vorausgegangen.
Das neue Naturschutzgebiet befindet sich in den Landkreisen Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie im kreis- und gemeindefreien Gebiet des Küstenmeeres. Besondere Bedeutung hat das Naturschutzgebiet für die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Finte, Fischotter und Teichfledermaus. Darüber hinaus stellt es für eine Vielzahl an Brut- und Gastvögeln einen wichtigen Lebens- und Nahrungsraum dar.
Die Schutzgebietsverordnung für das neue NSG ist vor allem darauf ausgelegt, den aktuellen Zustand des Gebiets zu sichern und weitere Verschlechterungen zu verhindern. Die Nutzung der wichtigen Bundeswasserstraße durch die Schifffahrt wird nicht beeinträchtigt, sodass sich für die Häfen, Werften und sonstigen Gewerbebetriebe an der Weser keine Änderungen ergeben. In den Deichvorländern sichert die Verordnung den Erhalt des Grünlandes, ohne dessen Nutzung übermäßig einzuschränken. Im Bereich des Vogelschutzgebietes Unterweser wird die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden jedoch den Ansprüchen der Vogelwelt angepasst. Des Weiteren enthält die Verordnung Regelungen für die Fischerei in dem Gewässer.
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