Herdenschutzmaßnahmen vor dem Wolf sind jetzt in voller Höhe förderbar
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Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat die Richtlinie Wolf angepasst. Jetzt ist die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent möglich. Die Änderung der Richtlinie Wolf gilt rückwirkend zum 11. Januar 2019.
Aufgrund von EU-Regelungen durfte das Land zuvor lediglich 80 Prozent der anfallenden Kosten für Zäune und Herdenschutzhunde übernehmen. Da die Weidetierhaltung im Zusammenhang mit dem Wolf vor sehr großen Herausforderungen steht, hatte Niedersachsen gemeinsam mit mehreren anderen Bundesländern die EU-Kommission aufgefordert, die Änderung der betreffenden beihilferechtlichen Regelungen (Rahmenregelung für den Agrar- und Forstsektor) vorzunehmen. Auf Basis der geänderten Regelungen hat die Kommission nunmehr der Anpassung der Richtlinie Wolf zugestimmt.
Informationen über die aktualisierte Richtlinie sowie Auszüge über die wichtigsten Regelungen finden Sie unter dem WebcodeNuL4196 .
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