Volksbegehren in Bayern: Kommt jetzt endlich die Trendwende für Biodiversität und Agrarpolitik?
Schlangen vor den Rathäusern–der Erfolg macht Mut: 18,4 % der Wahlberechtigten haben sich als Unterstützer in die Listen beim „Volksbegehren Artenvielfalt–rettet die Bienen“ in Bayern eingetragen, notwendig war ein Quorum von 10 %. Knapp 1,75 Millionen Menschen machten das Volksbegehren zum erfolgreichsten, das es jemals in Bayern gegeben hat. Damit ist der Weg frei für einen Volksentscheid–aber es geht auch anders: Die Staatsregierung hat bis Mitte April eine Stellungnahme abzugeben, dann muss sich der Landtag binnen weiterer drei Monate mit dem Gesetzentwurf befassen, der hinter dem Volksbegehren steht. Sollte er diesen verabschieden, käme es nicht zum Volksentscheid. Er kann aber auch einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen und die Wahlberechtigten stimmen über beide Entwürfe ab. Termin für den Volksentscheid wäre dann im Oktober. Zunächst hat Ministerpräsident Söder einen runden Tisch angekündigt.
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Ohne echte Agrarwende geht es nicht
Leider wehrt sich der Bauernverband nach wie vor mit der Stereotype, dass der Artenschutz nicht auf dem Rücken der Bauern ausgetragen werden dürfe. So einfach ist die Diskussion nicht abzubügeln: Es bedarf fundamentaler Umbrüche in der Agrarpolitik, um das Artensterben endlich wirklich zu stoppen und umzukehren. Dabei wird es Gewinner, aber auch Verlierer aufseiten der Landwirtschaftsbetriebe geben–für Letztere bedarf es Übergangshilfen. Mit Besitzstandswahrung sind aber keine Erfolge zu erzielen, die Agrarwende ist unumgänglich. Positive Signale werden dazu aus Straßburg gemeldet: Erstmals verhandelt der Umweltausschuss fast auf Augenhöhe mit dem Agrarausschuss des Europäischen Parlaments über Umweltbelange der nächsten Agrarförderperiode.
Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes müssen derweil ambitionierter werden. Natura 2000 und der europäische Artenschutz sind wichtig, keine Frage. Die vorliegende Ausgabe liefert wiederum planerische Umsetzungshilfen hierfür in Bezug auf die Grüne Mosaikjungfer und die Helm-Azurjungfer (Seite 124). Und mit der Renaturierung mariner Ökosysteme in Nord- und Ostsee greifen wir ein Thema auf, das ebenfalls in hohem Maße für Natura 2000 relevant ist und für das noch starke Wissensdefizite bestehen (Seite 116).
Auch der Biber ist nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie europäisch geschützt. Für kaum eine andere Art trifft der Mitnahmeeffekt so stark wie für ihn zu: Maßnahmen zu Erhalt und Förderung seiner Populationen dienen zugleich einer großen Zahl anderer Arten und Biozönosen. Durch eine Analyse der internationalen Fachliteratur zeigen wir, wie vielschichtig diese Arbeit des Bibers als Ökosystem-Ingenieur ist (Seite 108). Das Fazit: Biber erzeugen eine einzigartige Heterogenität in Gewässer-Landschaften und fördern die Artenvielfalt auf Landschaftsebene. Das bedeutet für die Praxis dreierlei:
Erstens: großräumiger denken. Der Biber braucht Platz, damit Konflikte mit der Landnutzung vermieden werden. In den Auen müssen ausreichend breite Uferstreifen zur Verfügung stehen. Das schließt eine Nutzung nicht aus: Extensive Weidesysteme passen prima mit den Zielen des Biberschutzes zusammen!
Zweitens: Synergien nutzen. Gewässerverbauungen entfernen, Ackernutzungen aus der Aue verbannen und den Biber die weitere Landschaftsgestaltung übernehmen lassen–und die EG-Wasserrahmenrichtlinie ist optimal umgesetzt.
Drittens: besser kommunizieren. Diese Kenntnisse müssen in Verwaltungen, Politik und Öffentlichkeit vermittelt werden.
Die Trendwende für die Biodiversität: Auch die Förderung des Bibers kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Nutzen wir die bestehenden europäischen Naturschutz-Richtlinien in diesem Sinne kreativer und noch intensiver, um bessere Erfolge zu erzielen!
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