Aarhus und die SDGs
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Entwicklung gab es auch bei einigen Querschnittsthemen, die Auswirkung auf den zukünftigen Umwelt- und Naturschutz auf EU-Ebene haben. Zunächst sei auf die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU verwiesen, die am 20. Dezember 2018 veröffentlicht wurde und noch bis zum 14. März läuft. Die Aarhus-Konvention regelt den Informationszugang, die Partizipation und den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und gehört zu den einflussreichsten völkerrechtlichen Verträgen im Bereich des Umweltrechts. Auch die Europäische Union selbst ist der Konvention beigetreten. Allerdings setzt sie Teile davon nicht um, wie das Kontrollorgan der Konvention am 17. März 2017 auf eine Beschwerde der Organisation ClientEarth aus dem Jahr 2008 hin befand (NuL4061 ). Trotz dieser Feststellung weigert sich der derzeitige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, den entsprechenden Umsetzungsakt (die Aarhus-Verordnung) anzupassen. Stattdessen startete die EU-Kommission eine Analyse, die auch die jetzt laufende Konsultation zum Gegenstand hat. Bleibt zu hoffen, dass die neue EU-Kommission ab Herbst 2019 den politischen Willen aufbringt, um dem gerade in Zeiten schwindender öffentlicher Vollzugskapazitäten wichtigen Kontrollinstrumentarium auf EU-Ebene den Rücken zu stärken.
Verzögerung gab es auch bezüglich des von der EU-Kommission geplanten Reflexionspapiers über eine nachhaltige Zukunft der EU. Dieses Papier soll der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) dienen. Die EU-Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft hatten vorweg kritisiert, dass die EU-Kommission keine eigentliche Umsetzungsstrategie vorlegt. Hieran kann auch ein Reflexionspapier nichts ändern, da es ob seiner Natur viel zu vage und unverbindlich bleibt und lediglich mögliche Optionen aufzeigt. Nachdem die ursprünglich für vor Weihnachten vorgesehene Veröffentlichung abgesagt wurde, steht eine Entscheidung über das Papier nun auf der Agenda des Kollegium-Treffens der EU-Kommissare am 30. Januar und sollte damit zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Kolumne verfügbar sein. Die Tagesordnung finden Sie unter dem WebcodeNuL4061 .
Abschließend ein persönlicher Appell, den ich von nun an bis Mai in jeder Kolumne wiederholen werde: Liebe Leserinnen und Leser, bitte merken Sie sich den 26. Mai 2019 als Termin für die Wahl des Europäischen Parlaments vor. Diese Wahlen sind für den Umwelt- und Naturschutz und für die Gesellschaft von großer Bedeutung, da das Europäische Parlament wesentlich die deutsche Gesetzgebung in diesen wichtigen Bereichen mitbestimmt.
Ausführlichere Wahlforderungen des NABU sowie Informationen zur Europawahl finden Sie auch unter WebcodeNuL4061 .
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