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Kommissionsleitfaden zum Natura-2000-Management aktualisiert

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Das Management von Natura-2000-Gebieten ist Gegenstand eines neuen Leitfadens.
Das Management von Natura-2000-Gebieten ist Gegenstand eines neuen Leitfadens.Schenkenberger
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Abschließend ein weiterer Hinweis auf ein originäres Naturschutzthema: Im November veröffentlichte die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in verschiedenen Sprachen eine aktualisierte Version des ursprünglich aus dem Jahr 2000 stammenden allgemeinen Leitfadens zum Management von Natura-2000-Gebieten (WebcodeNuL4061 ). Dieses Update war Teil des Aktionsplans, der nach dem erfolgreichen Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien Anfang 2017 beschlossen worden war. Aus Praktikersicht ist diese Aktualisierung zu begrüßen: Zum einen war der alte Leitfaden hinsichtlich der in Bezug genommenen Rechtsprechung veraltet, zum anderen war beispielsweise in den Jahren 2007 und 2012 das Unterkapitel zur FFH-Verträglichkeitsprüfung herausgelöst überarbeitet worden, sodass mehrere Dokumente nebeneinander bestanden. Nun finden sich im Leitfaden Bezüge zu den für den Gebietsschutz wichtigen EuGH-Entscheidungen etwa zu Kaliakra (Rs. C-141/14), der Waldschlösschenbrücke (Rs. C-399/14) oder zu Moorburg (Rs. C-142/16). Es bleibt abzuwarten, ob der Leitfaden es tatsächlich vermag, Zweifel zum Beispiel darüber auszuräumen, welche Pläne und Projekte einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, welche Alternativlösungen geprüft werden müssen und welche Ausnahmegründe als zwingendes öffentliches Interesse herangezogen werden können. Zu wünschen wäre eine umfassende Anwendung der Gebietsschutz-Vorgaben jedenfalls, nicht erst auf entsprechende Rechtsbehelfe der Umweltverbände hin.

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