Vergabekosten sind jetzt ELER-förderfähig
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Für Investitionsvorhaben in Brandenburg, die über den ELER gefördert werden, können ab sofort auch finanzielle Unterstützungen für die Durchführung von Vergabeverfahren beantragt werden. Dies regelt ein Erlass der für Brandenburg und Berlin zuständigen ELER-Verwaltungsbehörde, die unter dem Dach des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums arbeitet. Die entstandenen Kosten für das Vergabeverfahren können im Rahmen des Antragsverfahrens im Kostenplan beantragt werden. Diese sind zu den Bedingungen des Fördersatzes der jeweils geltenden Richtlinie förderfähig. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dient der Förderung der nachhaltigen Entwicklung.
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