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Gesetzesänderungen

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Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Veränderungen in den den Naturschutz betreffenden Gesetzen und Verordnungen vor. Alle Änderungen können sie über nul-online.de, WebcodeNuL4122 direkt ansteuern.

Bund Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten (Naturschutzgebietsbefahrensverordnung – NSGBefV), vom 8.12.1987, BGBl. I S. 2538, zuletzt geändert am 20.6.2018, BGBl. I S. 886

Untersagt wird die Befahrung des Rheins im Bereich des NSG Mariannenaue.

Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung – BWildSchV), vom 25.10.1985, BGBl. I S. 2040, zuletzt geändert am 28.6.2018, BGBl. I S. 1159

Umsetzung der Umweltstrafrecht-Richtlinie der EU, Festlegung von Verboten und Strafvorschriften; Einbeziehung von Teilen und Erzeugnissen von zu schützenden Tierarten.

Bremen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ im Land Bremen (Förderprogramm „Bremer Grünlandsäume“), vom 14.6.2018, Brem.ABl. S. 723

Förderung von Vertragsnaturschutz zur Etablierung von blüten- und/oder strukturreichen Grünlandsäumen, dem Erhalt von gefährdeten Niedermoorarten und dem Schutz von Insekten, Amphibien, Niederwild und Vögeln sowie der Förderung der Biodiversität

Mecklenburg-Vorpommern Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeswaldgesetz – LWaldG), vom 27.7.2011, zuletzt geändert am 5.7.2018, GVOBl. M-V S. 219

Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Gesetz über den Schutz des Bodens im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbodenschutzgesetz – LBodSchG M-V), vom 4.7.2011, GVOBl. M-V S. 759, geändert am 5.7.2018, GVOBl. M-V S. 219

Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz – LUVPG M-V), vom 27.7.2011, GVOBl. M-V. S. 885, zuletzt geändert am 5.7.2018, GVOBl. M-V S. 221

Anpassung an die europäische UVP-Änderungsrichtlinie und an das UVP-Modernisierungsgesetz sowie Anpassung und Konkretisierung der Bestimmungen über die Notwendigkeit einer UVP.

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