Deutschland setzt Neonikotinoidverbot um
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zum 18. September widerrufen.
Damit setzt das BVL die Durchführungsverordnungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Union (SCoPAFF) um, wonach die Genehmigung von PSM mit diesen Wirkstoffen auf Gewächshausanwendungen zu beschränken ist.
Ab 19. Dezember dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen nicht mehr verkauft und angewendet werden. Danach ist bis Ende März 2019 nur noch die Behandlung von Zuckerrübensaatgut möglich, das aus der EU exportiert wird, sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind.
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