Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Deutschland setzt Neonikotinoidverbot um

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zum 18. September widerrufen.

Damit setzt das BVL die Durchführungsverordnungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Union (SCoPAFF) um, wonach die Genehmigung von PSM mit diesen Wirkstoffen auf Gewächshausanwendungen zu beschränken ist.

Ab 19. Dezember dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen nicht mehr verkauft und angewendet werden. Danach ist bis Ende März 2019 nur noch die Behandlung von Zuckerrübensaatgut möglich, das aus der EU exportiert wird, sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren