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Umweltauflagen ohne Effekt?

„Erweiterte Konditionalität“ in der GAP

Wofür bekommen Landwirte künftig Geld aus der EU-Kasse? In den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der nächsten Förderperiode ab 2021 (oder später) spielt in diesem Sommer ein Terminus eine besondere Rolle: die sogenannte „erweiterte Konditionalität“. Unter diesem Begriff hat die Kommission vorgeschlagen, das in der aktuellen Förderperiode neu eingeführte Greening der Direktzahlungen (1. Säule) und die Bestimmungen des Cross Compliance (Voraussetzung für Zahlungen aus 1. und 2. Säule) zusammenzulegen.

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Landwirte in Europa haben im Dürresommer 2018 große Probleme – besonders auch Weidetierhalter. Das kann aber nicht bedeuten, dass die GAP-Reform künftig weniger Umweltauflagen beinhaltet – im Gegenteil. Das bisherige Greening ist gescheitert, Heckenneupflanzungen (Bild unten) hat es nicht wie gewünscht ausgelöst.
Landwirte in Europa haben im Dürresommer 2018 große Probleme – besonders auch Weidetierhalter. Das kann aber nicht bedeuten, dass die GAP-Reform künftig weniger Umweltauflagen beinhaltet – im Gegenteil. Das bisherige Greening ist gescheitert, Heckenneupflanzungen (Bild unten) hat es nicht wie gewünscht ausgelöst. Eckhard Jedicke
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Konditionalität bedeutet die Erteilung von Auflagen bei der Gewährung von Zahlungen. Während die Kommission betont, dass die Zusammenlegung von Greening und Cross Compliance mehr sein soll als die Summe ihrer Teile, kritisiert eine wachsende Allianz aus bislang zehn Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat, dass damit ihre Freiheiten beschränkt würden, eigene Umweltmaßnahmen zu definieren (für die der Steuerzahler wieder extra zahlen müsste). Die in guter Tradition fortgesetzte heimliche Koalition zwischen Deutschem Bauernverband und der Bundeslandwirtschaftsministerin hingegen fürchtet eine höhere Regelungsdichte.

Ein Grundproblem bei allen Diskussionen um die EU-Agrarpolitik sind unterschiedliche, nicht immer offengelegte Ziele. Für die einen steht nach wie vor dieWirtschaft im Vordergrund, wie es seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 und nach wie vor im Lissabon-Vertrag von 2009 festgelegt ist: gesteigerte Produktivität, angemessener Lebensstandard der in der Landwirtschaft Tätigen, stabile Märkte, gesicherte Versorgung der Bevölkerung, angemessene Lebensmittelpreise. Die Landwirtschaft hat sich darauf eingerichtet, dass ihr der Steuerzahler diese Ziele subventioniert. Die anderen fordern mit dem Grundsatz„öffentliches Geld für öffentliche Güter“ , dass eine strikte Konditionalität für das Gemeinwohl erfolgt – das wiederum äußerst vielfältig definiert werden kann. Dafür gibt es durchaus gewichtige und unabhängige Stimmen, zum Beispiel des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium vom Juni 2018. Diese grundlegende Zieldiskussion müsste viel intensiver geführt werden, bevor eine neue Agrarpolitik ausgestaltet wird. Doch daran hat die Agrarlobby der Besitzstandswahrer kein Interesse.

Stattdessen entzündet sich gerade der Streit an der „erweiterten Konditionalität“. Der NABU hat die aktuellen Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz mit den Kommissions-Vorschlägen verglichen. Das Ergebnis: Der Versuch, ambitionierter zu sein, ist zwar erkennbar, aber von einem großen umweltpolitischen Wurf kann keine Rede sein. Viele Auflagen wurden 1 : 1 aus der alten Cross Compliance übernommen. Nur an wenigen Stellen ist ein kleiner Schritt nach vorn erkennbar – und der NABU resümiert: Die aktuelle Diskussion unter den EU-Landwirtschaftsministern führt uns auf den gleichen Holzweg, der in weniger statt mehr Umweltschutz und einem Abwärtswettlauf („race to the bottom“) zu immer niedrigeren Standards endet. – Weitere Infos unter Webcode NuL4061.

Autor

Prof. Dr. Eckhard Jedicke, Schriftleiter Naturschutz und Landschaftsplanung und Hochschule Geisenheim, Institut für Landschaftsplanung und Naturschutz

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