Umwelthilfe klagt gegen die Bundesrepublik
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Bereits am 31. Mai 2018 hat die DUH eine Grundsatzklage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18). Der Verband will die Regierung dazu zwingen, die zu hohe Nitratbelastung des Grund- und Oberflächenwassers ausreichend zu reduzieren. Dabei sei die im letzten Jahr erfolgte Novellierung der Düngeverordnung nicht ausreichend. Die DUH schlägt damit in dieselbe Kerbe wie der EU-Gerichtshof, der Deutschland bereits wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt hatte. Nach wie vor weist Deutschland unter allen 28 EU-Staaten die zweithöchste Belastung des Grundwassers mit Nitrat auf. Die Klagebegrünung können Sie auf nul-online.de unter dem Webcode NuL4127 nachlesen.
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