Umgang mit invasiven Arten
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Hessen halt als erstes deutsches Bundesland Managementpläne für den Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 zu invasiven Arten in Kraft gesetzt.
Die Maßnahmenpapiere dienen dem Ziel, vor allem durch präventive Maßnahmen Schäden an der heimischen Artenvielfalt zu verringern. Dabei sollen aber nicht alle Neophyten und Neozoen rigoros ausgerottet werden. „Die allermeisten eingeführten Arten sind völlig unproblematisch und gut in unser Ökosystem integriert“, betont Umweltministerin Priska Prinz. Vielmehr gehe es um das Management problematischer Arten.
Der Waschbär beispielsweise, der schon seit vielen Jahren in Hessen lebt, nachdem erstmals 1934 zwei Paare vom Forstamt Vöhl am nordhessischen Edersee angesiedelt wurden, sollt nicht aus der Umwelt entfernt werden. Jedoch sollen an Brutbäumen von Schwarzstörchen Kunststoffmanschetten angebracht werden, um eine Nestplünderung durch die Tiere zu verhindern.
Von den in der EU-Verordnung aufgeführten problematischen Arten sind lediglich elf in Hessen etabliert, drei weitere kommen unbeständig oder vereinzelt vor. Für jede Art steht ein ausführliches Maßnahmenpapier zur Verfügung, das über die Problematik im Umgang mit der Population sowie über mögliche Managementmaßnahmen informiert.
Die Managementpläne können über nul-online.de (Webcode NuL4062) aufgerufen werden.
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