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Bericht aus Brüssel

Prioritätensetzung durch den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2021

Brüssel/Berlin (ej). Die Politik in Brüssel schaut nach vorn: Nach Start der öffentlichen Konsultationen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) am 10. Januar (siehe Februar-Ausgabe von Naturschutz und Landschaftsplanung , Seite 34) hat die Europäische Kommission am 14. Februar erste Optionen für den langfristigen Haushalt vorgelegt. Weitere Themen in diesen Tagen sind u.a. die Agrarpolitik, eine bessere Rechtsetzung und die Möglichkeit, einen eigenen EU-Naturschutzfonds zu schaffen – das wäre u.a. notwendig, um die Ziele von Natura 2000 zu erreichen.

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Claus Mayr arbeitet als Direktor für Europapolitik des NABU in Brüssel. Er berichtet in dieser Kolumne regelmäßig über wichtige europäische Entwicklungen.
Claus Mayr arbeitet als Direktor für Europapolitik des NABU in Brüssel. Er berichtet in dieser Kolumne regelmäßig über wichtige europäische Entwicklungen.NABU NRW | Bernd Schaller
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Haushalt nach 2020

Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen „geht es nicht um Buchhaltung, sondern um Prioritäten und Zielsetzungen“, erklärte Jean-Claude Juncker, Präsident der Kommission, bei der Präsentation des ersten Kommissions-Papiers für die Zeit nach 2020. „Darum lassen Sie uns zunächst darüber reden, welches Europa wir wollen“, sagte er. Als Prioritäten benennt die Kommission Sicherheit, Verteidigung, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Umwelt- und Naturschutz spielen kaum eine Rolle.

Zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) liegen drei Optionen auf dem Tisch. Entweder bleiben die Ausgaben bei rund 400 Mrd. € über dem Zeitraum von sieben Jahren. Oder das GAP-Budget wird gekürzt: um 15 % (zirka 60 Mrd. €) oder um 30 % (zirka 120 Mrd. €). Die Zahlen machen deutlich, dass diese Weichenstellungen einen massiven Einfluss auf den höchsten Ausgabenposten im EU-Budget haben – unabhängig von den inhaltlichen Festlegungen. Darüber hinaus erörtert die Kommission Möglichkeiten, neue Einnahmequellen zu erschließen. Sie bringt erneut das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ins Spiel. Die Verkaufserlöse aus dem Handel mit Emissionszertifikaten sollten künftig direkt nach Brüssel abgeführt werden.

Am 23. Februar wollten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten bei einer informellen Tagung die Optionen diskutieren. Spätestens am 02. Mai will die EU-Kommission ihren legislativen Vorschlag über den neuen MFR veröffentlichen. Der deutsche für Haushalt und Personal zuständige Kommissar Günther H. Oettinger mahnte zu raschen Entscheidungen: Die negativen Erfahrungen im Jahr 2013 mit Verzögerungen zur MFR-Entscheidung dürften sich nicht wiederholen, sonst könnten mehr als 100 000 durch die EU finanzierte Projekte nicht rechtzeitig anlaufen.

Zeitplan zur GAP

Für die Rahmensetzung der neuen Agrarpolitik nach 2020 haben die Agrarminister(innen) einen Fahrplan festgezurrt. Nach einer Diskussion zu Direktzahlungen, Risikomanagement und ländlichen Räumen am 19. Februar will der Rat bereits im März offizielle Ratsschlussfolgerungen verabschieden, so dass er noch Einfluss auf die Gesetzentwürfe der Kommission nehmen kann. Im April möchte diese eine „neue grüne Architektur“ präsentieren. Anfang Juni, so kündigte Agrarkommissar Phil Hogan an, sollen die Gesetzentwürfe zur GAP vorgelegt werden. Noch vor den EP-Wahlen im Mai 2019 solle der Gesetzgebungsprozesse abgeschlossen werden.

Bessere Rechtsetzung

Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung fürchten, dass die neue Bundesregierung unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ Sozial- und Umweltstandards der EU schleifen könnte. „Gestaltende Politik braucht klare Regeln, keine entfesselte Macht des Marktes“, heißt es in einem im Februar publizierten Steckbrief unter dem Titel „Bessere Rechtsetzung statt Deregulierung!“. Die künftige Bundesregierung müsse das Primat der Politik ernst nehmen und die Gesundheit der Bevölkerung und des Planeten sowie die Einhaltung der Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Dazu habe sie sich u.a. im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele verpflichtet. Dafür seien gesetzliche Rahmenbedingungen wichtig und Sorgfaltspflichten von Unternehmen müssten verbindlich national und international verankert werden. Ein Abbau von Umweltschutzvorschriften, Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten dürfe nicht stattfinden. Gesundheit von Mensch und Umwelt hätten absoluten Vorrang vor Maßnahmen der Entbürokratisierung. Es bedürfe daher nicht nur einer Erhebung der Kosten, sondern auch der Vorteile und des erwarteten Nutzens geplanter rechtlicher Maßnahmen.

DNR und CorA forderten von der neuen Bundesregierung, Abstand von der „One-in one-out“-Regelung – auch bei europäischen Vorgaben und in der EU – zu nehmen. Die Regel ist eine Maßnahme der deutschen Bundesregierung aus den „Eckpunkten zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ vom 11. Dezember 2014, auch Bürokratiebremse genannt: Neue Belastungen dürfen nur in dem Maße eingeführt werden dürfen, wie bisherige Belastungen abgebaut werden. Der DNR schreibt in seinen EU-Umweltnews, dass in der EU ein Paradigmenwechsel in Richtung besserer Rechtsetzung stattgefunden habe. Doch die Koalition aus SPD, CDU und CSU halte an Deregulierungszielen fest und wolle sie ausbauen.

Für EU-Naturschutzfonds

Die künftige große Koalition in Berlin – sofern ihr die SPD-Mitglieder zustimmen –, wird sich in Brüssel für eine bessere Finanzierung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 engagieren. Im Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD vom 07. Februar ist zu lesen: „Wir werden uns in der EU für mehr Mittel für den Naturschutz, die sich am Bedarf von Natura 2000 orientieren, und einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds einsetzen.“ Damit würde die GroKo eine Forderung deutscher Umweltverbände aus dem Herbst 2016 erfüllen (siehe Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (10), 2016, Seite 302). Um die ambitionierten Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen, wären den Verbänden zufolge mindestens 12 bis 15 Mrd. € jährlich für den Naturschutz erforderlich – das entspricht dem Umfang des „Greenings“ der ersten Säule der EU-Agrarpolitik.

(erstellt mit Material der EU-Koordination des Deutschen Naturschutzrings)

Links

Mitteilung der Europäischen Kommission zum EU-Haushalt nach 2020 (englisch):

www.t1p.de/98o0

Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ am 29.01.2018:

t1p.de/9oag

Steckbrief „Bessere Rechtsetzung statt Deregulierung!“: t1p.de/601b

Verbändepapier von 2016: t1p.de/bso1

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