Weitere 12 Arten für Ergänzungsliste beschlossen
Brüssel. Der für die sogenannte Unionsliste invasiver Arten zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten hat in seiner Sitzung am 19. Juni die erste Ergänzung dieser Liste um weitere zwölf Arten beschlossen. Der Beschluss erfolgte gegen die Stimme Deutschlands.
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Bekanntlich hatte es an der ersten Unionsliste zur Durchführung der EU-Verordnung 1143/2014 große Kritik seitens der Naturschutzverbände und des Europäischen Parlaments gegeben, da sie mit 37 gelisteten Arten nur einen Bruchteil der EU-weit als invasiv angesehenen Arten enthält. Das EP hatte daher bereits im Dezember 2015 protestiert, der Berichterstatter für die Verordnung (Dr Pavel Poc, Sozialdemokraten) und seine Co-Berichterstatter wie die CDU-Abgeordnete Dr. Renate Sommer nochmal mit Schreiben an den obersten Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, im März 2016. Bereits im Februar 2016 hatte zudem der zuständige Ausschuss eine Vorschlagsliste mit weiteren 20 Arten vorgelegt, die aber von der EU-Kommission zunächst nicht berücksichtigt wurde (zuletzt Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (8): 239).
Die jetzt vom Ausschuss beschlossene Ergänzungsliste enthält zwölf der im Februar 2016 vorgeschlagenen Arten, darunter erneut auch für Deutschland relevante Arten wie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut, Nilgans, Marderhund und Bisam. Der Vertreter Deutschlands im Ausschuss hat diese Liste abgelehnt, da bisher noch zu wenig Erfahrungen zum Vorgehen auf nationaler und regionaler Ebene mit den Arten der ersten Unionsliste vorlägen. Zudem enthalte auch die Ergänzungsliste zu viele Arten, die in Deutschland schon zu weit verbreitet seien.
Beide „Argumente“ sind aus EU-weiter Sicht nicht haltbar. Zum einen ist es ausschließliches Verschulden von Bundesregierung und Bundestag, dass das nationale Durchführungsgesetz zur Verordnung, immerhin seit dem 01. Januar 2015 in Kraft, erst Ende Juni 2017 im Bundestag beschlossen wurde – angesichts der Bedeutung des Problems völlig inakzeptabel. Zum zweiten räumt die Verordnung den Mitgliedstaaten – bewusst – weite Ermessensspielräume für den Umgang und die Behandlung invasiver Arten ein, etwa hinsichtlich der Managementmaßnahmen für bereits weit verbreitete Arten (Art. 19). Die Unionsliste muss dagegen auch den Problemen der EU-Mitgliedstaaten Rechnung tragen, bei denen einige der gelisteten Arten noch erfolgreich eingedämmt werden können. Hier wäre die gerade von Deutschland ansonsten immer gerne geforderte EU-weite Solidarität gefragt gewesen, zumal auch invasive Arten keine Grenzen kennen!
Die Ergänzungsliste muss noch von der EU-Kommission bestätigt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Nach den Erfahrungen mit der Liste 2016 dürfte das bereits Mitte Juli erfolgen. Auf nationaler Ebene haben der Bundestag am 29. Juni und der Bundesrat am 07. Juli das sogenannte Durchführungsgesetz beschlossen. Die Vorgaben der EU-Verordnung 1143/2014 werden damit im Naturschutz- und Jagdrecht umgesetzt, insbesondere durch Konkretisierung im Paragraphen 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
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