Kurz & Bündig
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HOAI: Die Europäische Kommission geht den letzten Schritt in dem bereits 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren und verklagt die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aus Sicht der Kommission behindert die HOAI die Niederlassungsfreiheit durch ihre verbindlichen Mindestsätze. Die HOAI sichert nach Meinung der Bundesregierung aber dadurch die Planungsqualität. Gäbe es die Mindestsätze nicht, so die EU-Argumentation, würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen. Kammern und Verbände unterstützen die Position der Bundesregierung. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), betonte: „Wie vor kurzem das OLG Naumburg gehen auch wir davon aus, dass die HOAI auch vor dem EuGH bestehen wird.“
HITZEAKTIONSPLAN: Hohe Temperaturen und Hitzewellen führen zunehmend zu Gesundheitsproblemen – die Folgen des Klimawandels werden stärker spürbar. Mit Hitzeaktionsplänen können sich Länder und Kommunen für solche länger dauernden Hitzeperioden rüsten. Zur Unterstützung der Verwaltungen erarbeitete die vom Bundesumweltministerium (BMUB) geleitete Bund-Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ Handlungsempfehlungen, um Hitzeaktionspläne zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu erstellen. Sie sind als Masterplan zu verstehen.
ARTENSCHUTZ: Den Umgang mit gesetzlich besonders geschützten Tierarten wollen die Länder künftig besser aufeinander abstimmen. Unter Leitung des Bundesumweltministeriums soll deshalb ein Erfahrungsaustausch organisiert werden, vereinbarten die Umweltminister der Länder in Bad Saarow (Brandenburg). Zur Unterstützung weiterer Abstimmungen zum Wolfsmanagement wurde die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe vereinbart, um den „günstigen Erhaltungszustand“ und den Umgang mit „Problemwölfen“ abzustimmen. Vor dem Hintergrund von Berichten über einen massiven Rückgang bei Insekten und Vogelarten soll der Einsatz von Pestiziden deutlich reduziert werden – mit Ansätzen, die auch bei der Reduktion von Antibiotika zur Anwendung kommen.
NEOBIOTA: Mit der Verabschiedung durch den Bundesrat hat das Gesetz über die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten die letzte parlamentarische Hürde genommen. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um eine bereits seit 2015 geltende EU-Verordnung in Deutschland anzuwenden. Dadurch sollen die negativen Folgen gemindert werden, die mit der Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten für die biologische Vielfalt verbunden sind.
BIBERMANAGEMENT: Rund 930 000 € stellt das Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern für Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement im Zusammenhang mit dem Biber zur Verfügung. Die UmweltPlan GmbH in Stralsund und die Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie in Kratzeburg werden das Bibermanagement bis 2019 umsetzen. Rund die Hälfte des Landes ist von ca. 2 300 Bibern besiedelt.
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