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Kurz berichtet

Heuschreckenkundler bemängeln veraltete Rote Listen in den meisten Bundesländern und fordern in einer Petition die Umweltministerien der Länder zur Behebung dieses Missstands auf. Zumindest die Antworten einiger Ministerien lassen auf Besserung hoffen.

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Aktualität der Roten Listen für Heuschrecken in den Bundesländern

Eine auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopterolgie (DGfO) 2016 beschlossene Petition (siehe Textkasten) wurde an alle Umweltministerien der Bundesländer geschickt, deren letzte Veröffentlichung der Roten Liste der Heuschrecken zehn Jahre oder länger zurückliegt. Bei ¾ der Bundesländer ist dies der Fall. Der hohe Wert zeigt, welchen Stellenwert Rote Listen für die meisten Landesregierungen haben und wie wenig den Umweltministern und ministerinnen deren Bedeutung für die Eingriffsbewertung und Planung offenbar bewusst ist. Bei den meisten anderen Gruppen der Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten ist der Zustand der Roten Listen vergleichbar unerfreulich.

Den Ministerien wurde angekündigt, dass ihre Rückmeldungen auf die Petition in Naturschutz und Landschaftsplanung zusammengefasst publiziert werden. Dennoch antworteten drei der zwölf angeschriebenen Ministerien nicht, die anderen in sehr unterschiedlicher Ausführlichkeit. Die Ergebnisse sind in Tab. 1 zusammengefasst.

Erfreulicherweise plant etwa die Hälfte der zwölf Bundesländer mit veralteten Roten Listen noch 2017 oder bald darauf eine Aktualisierung. Die mit einem Satz kürzeste Antwort kam aus Rheinland-Pfalz, das 2017 eine Aktualisierung anstrebt.

Nur bedingt war den Antworten zu entnehmen, ob und welche Anstrengungen unternommen werden, um Populationstrends zu erfassen. In Hamburg wurde ein systematisches Monitoring gestartet. Aus dem Saarland erreichte uns eine offene und ehrliche Antwort aus dem Zentrum für Biodokumentation: Die Erfassungsaktivität habe mittlerweile so stark nachgelassen, dass eine verlässliche Datengrundlage zur Erstellung einer Roten Liste nicht (mehr) bestehe. Es mangele an finanziellen und personellen Ressourcen und nicht zuletzt an einem ehrenamtlichen Kooperationspartner. Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns bedauert ebenfalls, dass sowohl bei der Verwaltung wie beim engagierten Ehrenamt nicht immer die notwendigen Ressourcen zu Verfügung stünden, dennoch sei mit der Aktualisierung 2017/18 zu rechnen.

Niedersachsen, das gemeinsam mit Bremen eine Rote Liste erstellt, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg stimmen darüber ein, dass Rote Listen wichtige Instrumente des Naturschutzes und der Planung seien. In Baden-Württemberg sei man bemüht, Rote Listen kontinuierlich fortzuschreiben. Da die Erstellung einer Roten Liste ein hoher Aufwand sei und man momentan andere Rote Listen überarbeiten würde, plane man derzeit keine Aktualisierung der Roten Liste der Heuschrecken. Durch ein Artenschutzprogramm würden allerdings 25 der 68 in Baden-Württemberg vorkommenden Heuschreckenarten priorisiert und erführen eine Einstufung ihrer Gefährdung und Maßnahmenbedürftigkeit.

Ob den Worten Taten folgen, wird die Zukunft zeigen.

Kontakt

Manfred Alban Pfeifer, Deutsche Gesellschaft für Orthopterolgie (DGfO), Bobenheim-Roxheim

> heuschrecken.rlp@gmail.com

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