Kurz & Bündig
FRACKING: Seit 11. Februar gelten weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland. Unkonventionelles Fracking – mit Schaffung künstlicher Risse im Porenvolumen von Gesteinen, damit Gas austreten kann – wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen. Konventionelle Fracking-Vorhaben, die in Deutschland seit den 1960er-Jahren vorgenommen werden, können künftig nur noch nach einer UVP realisiert werden.
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NATURSCHUTZGESETZ: Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des BNatSchG beschlossen, mit dem sich im März der Bundestag befassen wird. Dabei geht es um drei Schwerpunkt: (a) Geschaffen wird eine Ermächtigungsgrundlage, um Meeresgebiete in der AWZ für den Artenschutz (z.B. Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe) durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen. (b) Zum Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an Land auf 10% eines jeden Bundeslandes wird das verpflichtende Zieljahr 2027 eingeführt. (c) Höhlen und naturnahen Stollen werden in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen ( http://tinyurl.com/bnatschg-nov ).
BATCITIES: In Berlin, Hamburg und Leipzig ermöglicht der NABU eine kostenlose Ausbildung zum urbanen Fledermausschützer. Eine Weiterqualifizierung zum ehrenamtlichen Multiplikator im Themenfeld Umweltkommunikation ist möglich ( http://www.NABU.de/BatCities ).
UVP-GESETZ: An die geänderten europäischen Standards anpassen möchte die Bundesregierung das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie betreffen vor allem die Öffentlichkeitsarbeit: Bürgerinnen, Bürger und Verbände können die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen. Gleichzeitig werden die Vorschriften des UVP-Gesetzes neu gegliedert und klarer gefasst. Dadurch wird eine Umgehung der UVP durch die sogenannte „Salamitaktik“ verhindert. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Das Bundeskabinett hat zugestimmt, wenn der Bundestag dem Vorschlag folgt, tritt die Regelung im Sommer in Kraft ( http://www.bmub.bund.de/N54005 ).
WINTERTOURISMUS: Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA liefert im UNO-Jahr des nachhaltigen Tourismus mit einem Positionspapier und einer interaktiven Präsentation Denkanstöße für einen notwendigen Wandel im Alpen-Tourismus. Dieser steht aufgrund des Klimawandels und des veränderten Gästeverhaltens vor tiefgreifenden Herausforderungen. Schon heute arbeiten bis zu einem Viertel der Skigebiete defizitär ( http://tinyurl.com/jlpabna ).
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