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Naturschädliche Subventionen für Schutzziele nutzen

Bonn (r). Ein Viertel aller Subventionen in Deutschland (10 bis 13 von 40 bis 50 Mrd. € pro Jahr) und Europa wirken unmittelbar oder zumindest indirekt naturschädigend – darauf hat die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Beate Jessel, einem Bericht von topagrar zufolge verwiesen. Grundlage ist eine Kurzexpertise, die das BfN in Auftrag gegeben hatte ( http://www.bfn.de/0318_subventionen.html ). Außerdem publiziert das Umweltbundesamt (UBA) regelmäßig die Broschüre „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“.

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Laut topagrar verwies Jessel auf den Entwurf des Klimaschutzplans der Bundesregierung, welcher noch Konkretisierungen bedürfe, und die Synergie, dass der Abbau solcher Subventionen gleichermaßen dem Natur- wie dem Klimaschutz nütze. Hierzu seien konkrete Beschlüsse erforderlich. Als Kernproblem bezeichnete sie die Subventionierung einer Landwirtschaft, die in großen Teilen natur- und klimaschädigend sei. Am sinnvollsten wäre es, die Direktzahlungen umzuschichten und stattdessen ökologische Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte zu honorieren, erklärte die BfN-Präsidentin. Bereits mit einem Bruchteil der Agrar-Direktzahlungen in der EU in Höhe von knapp 40 Mrd. € pro Jahr und etwa 5,7 Mrd. € pro Jahr in Deutschland könnten wichtige Ökosystemleistungen wiederhergestellt werden. Hierzu zählen etwa sauberes Grundwasser, Bestäubungsleistungen von Insekten sowie vielfältige Erholungslandschaften.

Demgegenüber geht es dem BfN zufolge im Bereich der Strukturpolitik weniger um die Finanzierungsfunktion als vielmehr um die Frage, wie gewährleistet werden könne, dass Naturschutzanforderungen bei wirtschafts- und strukturpolitischen Entscheidungen ausreichend Be­rücksichtigung finden.

Ein für den Naturschutz besonders relevanter Bereich sei die Förderung des Anbaus von Biomasse durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für Erneuerbare Energien müssten Netzbetreiber gesetzlich festgelegte Abnahmepreise bezahlen. Die erhöhten Preise seien zwar nicht staatlich subventioniert, ihre positive Wirkung auf die Stromlieferanten und die Finanzierung durch die Allgemeinheit der Stromkunden sei von ihren ökonomischen Wirkungen her aber einer Subvention ähnlich, schreibt das BfN. Die höhere Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen, die für die Verstromung geeignet sind (zurzeit insbesondere Mais zur Vergärung in Biogasanlagen), könne zu Konflikten mit dem Naturschutz insbesondere im Bereich der Erhaltung von Grünland führen. Dies hatte das BfN bereits in seinem Positionspapier zur Situation des Grünlandes „Where have all the flowers gone?“ thematisiert.

Ebenso wie bei anderen Subventionen bestünden aber auch Chancen für naturgerechte Lösungen. Beim EEG sei dies durch den Landschaftspflegebonus realisiert, hebt das Bundesamt in seinem Papier hervor. Bei der Förderung von Kraftstoffen und flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen werde versucht, negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch Anforderungen an die Anbaubedingungen zu mindern. Weitere Informa­tionen böten die Biokraft­stoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) und die Biomas­se­strom-Nachhaltigkeits­ver­ordnung (BioSt-NachV).

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