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Fledermäuse und Windkraft: Arbeitshilfe in Thüringen

Erfurt (r). Wie lässt sich nach aktuellem Stand des Wissens der Fledermausschutz bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen berücksichtigen? Das Thüringer Umweltministerium hat dazu beim Institut für Tierökologie und Naturbildung (Gonterskirchen) eine Arbeitshilfe in Auftrag gegeben, um das Konfliktfeld artenschutzrechtlich soweit als möglich im Sinne der Fledermäuse zu entschärfen. Gegenüber den bisherigen Leitfäden der Bundesländer enthält die Arbeitshilfe einige sehr konkrete und weitreichendere Anforderungen:

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Die anzuwendenden Methoden werden einschließlich Untersuchungsintensitäten und unterschieden nach Landschaftssituation sehr konkret beschrieben, so dass kaum Möglichkeiten des Abweichens bestehen.

In Thüringen gilt nun, wie es fachlich eigentlich überall gelten müsste, dass immer ein Anfangsverdacht für das Vorkommen von Fledermäusen besteht. Es gibt keinen Landschaftsausschnitt ohne Fledermausvorkommen, selbst auf Ackerschlägen können zu bestimmten Jahreszeiten in hoher Dichte schlaggefährdete Arten vorkommen. Deswegen ist ein Genehmigungsantrag ohne belastbare Untersuchung nicht statthaft, selbst wenn es sich um Ackerstandorte handelt.

Für fledermausfreundliche Betriebszeiten gilt zunächst immer eine Abschaltvorgabe für den Zeitraum vom 15. März bis 31. Oktober unter den im RENEBAT I formulierten Temperaturwerten und Windgeschwindigkeiten. Damit hat das – leider auch von einigen Gutachtern geförderte – Gefeilsche um möglichst kurze Abschaltzeiten zumindest für Thüringen eine klare Vorgabe.

Der Betreiber kann durch ein zweijähriges Monitoring diese Zeiten überprüfen, ansonsten gilt immer mindestens dieser Zeitraum.

Die Arbeitshilfe formuliert sehr konkrete Qualitätsanforderungen an die Gutachten und damit auch an die Gutachter. Für Behörden gibt es nun erstmals eine umfangreiche Prüfliste für die Fledermausgutachten. Ebenso ist die Datenerhebungen exakt nachzuweisen und die Originaldaten der akustischen Erfassung sind mit den Antragsunterlagen nachprüfbar abzugeben.

Es werden Empfehlungen gegeben, wo besonders sen­sible Eingriffe zu erwarten sind. Grundsätzlich ist z.B. die Inanspruchnahme von alten Waldbeständen (ab 100 Jahren), insbesondere Laub- und Laubmischwäldern, zu vermeiden, weiterhin werden Abstandsempfehlungen ausgesprochen.

Zum Ausgleich für den artenschutzrechtlichen wie auch allgemeinen Eingriff werden konkrete und für Fledermäuse nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen in der Landschaft ausgeführt.

Die Arbeitshilfe ist veröffentlicht und in Thüringen eingeführt unter folgendem Link: http://www.thueringen.de/mam/th8/tlug/content/arbeitshilfe_fledermause_und_windkraft_thuringen_20160121.pdf.

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