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Bericht aus Brüssel

Sommerpause in Brüssel, Auswirkungen des „Brexit“

Das Europäische Parlament (EP) hat sich am 25. Juli offiziell in die Sommerpause ver­abschiedet. Die ersten Ausschusssitzungen werden ab dem 29. August stattfinden, die erste Plenarsitzung nach den Sommerferien ist für den 06. bis 09. September anberaumt. Aus der EU-Kommission lagen bis Redaktionsschluss (18.08.) keine neuen Informationen hinsichtlich der Veröffentlichung des „Staff Working Document“ mit den Empfehlungen zum weiteren Schicksal der EU-Naturschutzrichtlinien vor.

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Neuer britischer ­EU-­Kommissar

Eine der ersten Aktivitäten des EP nach der Sommerpause wird die Anhörung („grilling“) des neuen britischen EU-Kommissars sein. Wie im letzten „Bericht aus Brüssel“ geschildert, hatte der bisherige Vertreter Großbritanniens in der Kommissarsrunde („College“), Lord Jonathan Hill, kurz nach dem Ergebnis des britischen Referendums am 23. Juni seinen Rücktritt erklärt. David Cameron schlug kurz vor seinem Rücktritt als Premierminister den bisherigen britischen Botschafter in Paris, Sir Julian King, als Nachfolger vor. Kommissionspräsident Juncker akzeptierte diesen Vorschlag am 11. Juli, und auch die am 13. Juli neu formierte britische Regierung unter Camerons Nachfolgerin Theresa May änderte dies nicht.

Einige Europaabgeordnete hatten angeregt, dem zeitlich befristeten Kommissar gar kein Ressort zuzuweisen, dies wurde aber von der EU-Kommission abgelehnt. Europa­abgeordnete und Umwelt­verbände appellierten zudem an Kommissionspräsident Juncker, nicht dem Vorschlag des bis­herigen britischen Premiers Cameron zu folgen, King das Umweltressort zu über­lassen.

Kommissionspräsident Juncker, in dessen alleiniger Zuständigkeit die Zuweisung ­eines Ressorts für den neuen Kommissar liegt, entschied sich Anfang August dafür, King das Amt eines Kommissars für die „Sicherheitsunion“ zu übertragen. King wird sich somit bis zum Austritt Großbritanniens aus der EU, der sich nach jüngsten Informationen sogar noch bis Mitte 2019 hinziehen könnte, mit der Umsetzung der neuen „Europäischen Sicherheitsagenda“ befassen. Dabei sollen Junckers aktuelle Pläne und eine entsprechende Mitteilung der EU-Kommission vom April 2016 konkretisiert sowie mit Rat und Parlament abgestimmt werden. Das Umweltressort bleibt somit, gemeinsam mit der Zuständigkeit für Fischerei und maritime Angelegen­heiten, in der Verantwortung von Karmenu Vella.

Geänderte Abfolge der ­EU-Ratspräsidentschaften

Nach dem Brexit-Beschluss war zunächst unklar, ob Großbritannien seine nach dem bisherigen Fahrplan vorgesehene EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2017 noch wahrnehmen würde, was auch die verantwortungsvolle Auf­gabe der ersten Ratspräsidentschaft der nächsten Dreierpräsidentschaft mit Estland und Bulgarien bedeutet hätte. Das EP hatte den Rat in seiner „Brexit-Resolution“ schon am 28. Juni aufgefordert, „die Reihenfolge der Vorsitze zu ändern, um zu verhindern, dass der Austritt das Management der täglichen Arbeit der Union gefährdet“ (Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (8): 238). Die neue britische Premierministerin Theresa May ist langen Verhandlungen im Ministerrat zuvorgekommen und hat am 19. Juli gegenüber dem ständigen Ratsvorsitzenden, derzeit Donald Tusk, den Verzicht auf die Ratspräsidentschaft erklärt. Der permanente Ausschuss der Mitgliedstaten (Coreper) hat sich daraufhin bereits einen Tag später geeinigt, die nachfolgenden Ratspräsidentschaften lediglich vorzuziehen; Estland wird also die „Lücke“ füllen.

Vom bisher seit 2009 angewandten Prinzip, dass jeweils ein „erfahrener“ Mitgliedstaat eine Dreierpräsidentschaft („triple presidency“) anführt, wurde dabei verzichtet. Nach dem derzeitigen triple Nie­derlande, Slowakei und Malta (1. Jahreshälfte 2017) folgen somit die triple Estland (2. Jh. 2017), Bulgarien und Österreich (1. und 2. Jh. 2018), Rumänien (1. Jh. 2019), Finnland (2. Jh. 2019) und Kroatien (1. Jh. 2020) sowie Deutschland (2. Jh. 2020), Portugal und Slowenien (1. und 2. Jh. 2021).

Durch das Vorziehen der deutschen Ratspräsidentschaft auf das zweite Halbjahr 2020 wird Deutschland somit eine wichtige Rolle in den Endphasen der Verabschiedung eines neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der EU-Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 bis 2027 haben. Zudem wird Deutschland gemeinsam mit der EU-Kommission die Union auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) der Konvention über biologische Vielfalt (CBD) vertreten, auf der der nächste Strategische Plan der CBD verabschiedet werden soll.

Erste Unionsliste invasiver Arten jetzt offiziell

Die EU-Kommission hat, auch für Insider überraschend, am 13. Juli die lange umstrittene Unionsliste beschlossen. Selbst das EP wurde überrascht; dem Berichterstatter und seinen Co-Berichterstattern lag bis zum Zeitpunkt des Beschlusses noch keine Antwort der Kommission auf ihre Anfrage vom 15. März vor, in der sie erneut das Fehlen einiger ökologisch kritischer Arten bemängelt hatten. Die Liste beinhaltet nach wie vor nur 37 Arten, zwischenzeitliche Ergänzungsvorschläge des wissenschaftlichen Ausschusses vom Februar wurden nicht berücksichtigt (Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (5): 138). Die Liste wurde am 14. Juli im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 03. August in Kraft.

Alle Mitgliedstaaten sind jetzt gehalten, die Vorgaben der Verordnung umzusetzen und Managementpläne für die auf ihrem Hoheitsgebiet vorkommenden Arten der Liste zu erarbeiten. Die Umsetzung wird in Deutschland im Rahmen eines Durchführungsgesetzes erfolgen. Für Tierhalter, botanische Gärten und Zoos gelten die Bestimmungen unmittelbar; gelistete Arten müssen ausbruchsicher gehalten werden und dürfen nicht weiter gehandelt oder gezüchtet werden (Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (8): 239).

Link

Arbeitsprogramm Ratspräsidentschaften Slowakei und Malta:

http://www.eu2016.sk/en/programme-and-priorities/priorities-of-the-slovak-presidency

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