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Vorschlag zur Reform der ­Agrarzahlungen

Ansbach/Berlin (DVL). Wie können Landwirten erbrachte Leistungen im Bereich des Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutzes honoriert werden? Hierzu hat der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) in Berlin einen Vorschlag für ein neues Verfahren vorgestellt. Dazu lud Schleswig-Holsteinischs Umweltminister Dr. Robert Habeck Vertreter aus den Bereichen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik zu einer Diskussion in die Landesvertretung ein.

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Eine wichtige Kernfrage der Zukunft sei, wie die Agrarförderung im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik an öffentliche Leistungen der landwirtschaftlichen Produktion ausgerichtet werden kann, schreibt der DVL in einer Pressemitteilung. Das für die aktuelle Agrarförderperiode eingeführte „Greening“ sei als Schritt in diese Richtung gedacht, werde jedoch nach Experteneinschätzungen insbesondere für den Bereich der Biodiversität nicht zu den gewünschten Effekten führen. Es zeichne sich zudem ab, dass der Verwaltungsaufwand weiter zunehme. Daher mehrten sich die Stimmen, das bestehende Agrarfördersystem abzuschaffen.

Stattdessen hat der DVL nun ein Konzept vorgelegt, durch das Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft konsequent entlohnt werden könnten. Das Grundprinzip bestehe darin, die Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutzleistungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe zu erfassen und mit Punkten zu bewerten. Der betriebsspezifische Gesamtpunktwert werde dann entsprechenden Zahlungen zugeordnet. Eine derartige Herleitung der öffentlichen Zahlungen hätte entsprechende finanzielle Umverteilungen zur Folge. Betriebe, die beispielsweise ungünstige Standorte be­wirtschaften oder einen hohen Anteil an Landschaftselementen aufweisen, seien bisher wirtschaftlich eher benachteiligt. So aber entstünde erstmals sogar ein finanzieller Anreiz, auf ausgewählten Betriebsflächen gezielt Maßnahmen zum Biodiversitäts-, Klima- und/oder Wasserschutz durchzuführen. Da die Punktbewertung überwiegend auf bekannten Angaben zur Flächenbewirtschaftung beruhe, sei nur ein geringer Verwaltungsaufwand für die Erhebung notwendig.

„Das Konzept ist aus der Praxis heraus entwickelt worden und die Honorierung tatsächlicher Umweltleistungen soll möglichst vielen Betrieben auch wirtschaftlich zu Gute kommen“, erklärte Dr. Helge Neumann, der das Verfahren in Berlin vorstellte. Der Vorschlag zur Reform der Agrarzahlungen ziele damit nicht nur darauf ab, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu verbessern, sondern es sollten auch die ländlichen Räume mit ihren Landwirten gestärkt werden.

Die Punktbewertung sei in Schleswig-Holstein ursprünglich als Instrument für die Naturschutzberatung landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt worden (wir berichteten). Das Verfahren habe sich hierbei ausnahmslos als praktikabel erwiesen und sei bereits an über 100 Betrieben unterschiedlichster Betriebstypen in allen Naturräumen überprüft worden.

Der Vortrag zu dem neuen DVL-Konzept kann auf http://www.landschaftspflegeverband.de eingesehen werden.

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