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Kompensation – quo vadis?

Berlin. Was folgt nach dem Scheitern der Bundeskompensationsverordnung? Der Erlass einer bundesweit einheitlichen Regelung erreichte bekanntlich nicht die erforderliche Ländermehrheit im Bundesrat. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat ein F+E-Vorhaben zur Methode der Eingriffsregelung im bundesweiten Vergleich in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nun vorliegen. Darin werden Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung als ein zentrales Steuerungsinstrument des Naturschutzes sowie zur Ableitung sachgerechter Kompensationsmaßnahmen formuliert.

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Kompensation weiterhin nur nach Länderrecht – im Bild eine Ausgleichsmaßnahme zur Salzwiesen-Regeneration am Langwarder Groden (Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer), kombiniert mit Angeboten zum Naturerlebnis.   ©  M. Baritz/pgg
Kompensation weiterhin nur nach Länderrecht – im Bild eine Ausgleichsmaßnahme zur Salzwiesen-Regeneration am Langwarder Groden (Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer), kombiniert mit Angeboten zum Naturerlebnis. © M. Baritz/pgg
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BMUB und Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) werden am 01. Juni 2016 in Berlin bei einer gemeinsamen Tagung, die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wird, zentrale Ergebnisse des Vorhabens vorstellen. Ergänzt werden diese durch Projektberichte zu aktuellen Herausforderungen in der Planungspraxis, etwa beim Netzausbau und im Innenbereich. Weiter gibt es Länderberichte über Sachstand und Anforderungen an bestehende bzw. neue Landeskompensationsverordnungen.

Schon vier Tage nach Online-Veröffentlichung der Tagungsankündigung waren alle Teilnahmeplätze vergeben – das Thema bewegt die Fachwelt. Naturschutz und Landschaftsplanung begleitet die Tagung als Medienpartner und wird anschließend ausführlich über die Ergebnisse berichten.

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