Warten auf Neues zu FFH-Richtlinie und invasiven Arten
Es heißt weiter warten: Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes mit den fachlichen Ergebnissen des „Fitness Check“ der EU-Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und die Vorlage der darauf aufbauenden Empfehlungen der EU-Kommission zum weiteren Vorgehen in einem geplanten „Staff Working Document“ (SWD) verzögern sich, wie im letzten Heft berichtet. BirdLife Europe und seine nationalen Partnerorganisationen wie der NABU haben daher auf einer Tagung Mitte April in den Niederlanden eigene Vorschläge und Forderungen zur besseren Umsetzung der Richtlinien vorgelegt.
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Der niederländische BirdLife-Partner Vogelbescherming Nederland (VBN) und andere Organisationen wie Natuurmonumenten und WWF Niederlande legten auf der Tagung “Biodiversity in the Netherlands, one step beyond“ in Eemlandhoeve bei Zeist zudem einen Forderungskatalog an die niederländische EU-Ratspräsidentschaft vor: „Natuurbescherming in Nederland, op volle Kracht vooruit!“ (Naturschutz in den Niederlanden, volle Kraft voraus!). Der BirdLife-Bericht „From Alert to Action“ fasst wesentliche Stellungnahmen zur Vogelschutz- und FFH-Richtlinie zusammen, die im Rahmen des „Fitness Checks“ der EU-Kommission erhoben und auf der Website der Kommission veröffentlicht wurden. Die Ergebnisse werden mit Zitaten der in die Evaluation eingebundenen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Landnutzerorganisationen und anderen Verbänden illustriert.
Ergebnisse im Juni
Wie berichtet, haben sich in den letzten Monaten auch die EU-Umweltminister, das Europäische Parlament (EP) und der Ausschuss der Regionen (AdR) für den Erhalt der Richtlinien sowie für ihre bessere Umsetzung und Finanzierung ausgesprochen (Naturschutz und Landschaftsplanung 48 (3), 70-71). Die EU-Kommission will nun bis Anfang Juni die offiziellen Ergebnisse des Fitness-Checks vorlegen und wird danach entscheiden, ob sie eine mögliche Neuverhandlung der Richtlinien oder Initiativen zur besseren Umsetzung und Finanzierung vorschlägt.
Der Bericht von BirdLife macht erneut deutlich, dass die Richtlinien bereits maßgeblich zu einem besseren Gebiets- und Artenschutz in den Mitgliedstaaten der Union beigetragen haben. Er belegt aber auch, dass die bessere Umsetzung und eine angemessene Finanzierung dringend geboten sind, um die von den EU-Staats- und Regierungschefs im März 2010 einstimmig beschlossenen Biodiversitätsziele bis zum Jahr 2020 noch erreichen zu können. Nochmals appellierten daher die Verbände an die EU-Kommission, aus dem „Fitness Check“ die richtigen Schlüsse zu ziehen. Außerdem fordern sie, Initiativen zur besseren Umsetzung und Finanzierung vorzuschlagen.
„Fitness Check“ für GAP
Hinsichtlich der besseren Finanzierung kommt den Geldern aus dem Agrarhaushalt eine Schlüsselrolle zu, der immer noch etwa 40% des gesamten EU-Haushalts ausmacht. Bereits am 22. März hatten daher das Europäische Umweltbüro (EEB), BirdLife Europe, der NABU und über 100 weitere Verbände aus den Bereichen Umwelt, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Ernährung und Tierschutz bei der Tagung des „Forum für die Zukunft der Landwirtschaft“ (FFA2016) in Brüssel Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker dazu aufgefordert, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ebenfalls einem „Fitness Check“ zu unterziehen.
Bewegung bei invasiven Arten?
Zur EU-Verordnung Nr. 1143/ 2014, die zum 01.01.2015 in Kraft trat (zuletzt Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (12), 358), sollte die EU-Kommission eine sogenannte erste „Unionsliste“ gemäß Art. 4 erarbeiten und bis Ende 2015 mit dem nach Art. 27 gebildeten Ausschuss aus Experten der Mitgliedstaaten abstimmen, so dass diese nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Januar 2016 Gültigkeit erlangen sollte. Sollte, denn der Kommissions-Entwurf dieser Liste vom August 2015 mit nur 37 (!) Arten stieß nicht nur auf Widerstand der Naturschutzverbände, sondern wurde angesichts der für die EU geschätzten etwa 1500 invasiven Arten im Dezember 2015 auch vom Europäischen Parlament als völlig unzureichend kritisiert.
Die massive Kritik scheint inzwischen Wirkung gezeigt zu haben. Die Unionsliste wurde bislang noch nicht veröffentlicht (Stand 15. April). Zudem hat der IAS-Ausschuss am 23. Februar 2016 über die Aufnahme weiterer Arten beraten, für die Risikobewertungen (risk assessments) vorliegen, und eine Ergänzungsliste von zunächst 20 weiteren Arten beschlossen. Dies ist auch für Deutschland bedeutsam, da sich in der Ursprungsliste nur eine Handvoll Arten befanden, während die Ergänzungsliste weitere Arten umfasst, die auch in Deutschland erhebliche ökologische Probleme verursachen, wie Riesenbärenklau und Drüsiges Springkraut.
Zunächst hatten die Mitgliedstaaten die Aufnahme solcher in einigen Ländern bereits weit verbreiteter Arten blockiert, da sie zu große Anforderungen für ihre Behörden befürchteten. Andererseits war bzw. ist mit dem Waschbär bereits eine zumindest in Deutschland weit verbreitete Art enthalten. Noch ist allerdings unklar, ob die Unionsliste dennoch in ihrer ursprünglichen Form mit 37 Arten veröffentlicht wird und damit Rechtskraft erlangt, oder ob einige oder alle diskutierten 20 Arten schon jetzt oder erst später ergänzt werden, da es auch hier noch Vorbehalte der Vertreter etlicher Mitgliedstaaten gibt.
Für viele ehrenamtlich Aktive der Naturschutzverbände wäre die schnelle Ergänzung der Unionsliste eine Erleichterung, da viele Gruppen bei der Bekämpfung solcher Arten selbst in Schutzgebieten bislang häufig über fehlende Unterstützung durch die örtlichen Naturschutz- und Forstbehörden klagen.
Links:
> BirdLife-Bericht „From Alert to Action“ (nur in Englisch): http://www.birdlife.org
> „Natuurbescherming in Nederland, op volle Kracht vooruit!“: http://www.vogelbescherming.nl
> FFA 2016: https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/fitness-check-gap/
> invasive Arten: http://bit.ly/26d4F3E
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