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Rechnungshof kritisiert Kompensation im Straßenbau

Karlsruhe/Stuttgart (RBW). „Erheblichen Verbesserungsbedarf“ sieht der Rechnungshof Baden-Württemberg beim Planen, Herstellen und Pflegen von naturschutzrecht­lichen Kompensationsmaßnahmen im Straßenbau. In einer „beratenden Äußerung“ an die Landesregierung und den Landtag hat der Rechnungshof umfangreiche Verbesserungsmöglichkeiten emp­fohlen.

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In einer Pressemitteilung unterstreicht die in Karlsruhe angesiedelte Behörde, dass durch europäisches und deutsches Recht die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in den letzten Jahren ein bedeutenderes Gewicht erhalten hätten. Der Aufwand für die Planung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe bei Straßenbauvorhaben sei deutlich gestiegen. Auch bei der Umsetzung sowie bei der Pflege von Kompensationsmaßnahmen würden wesentlich höhere Maßstäbe angelegt.

Das Land sei verpflichtet, Kompensationsmaßnahmen herzustellen und zu unterhalten, heißt es in der Mitteilung weiter. Dazu gehörten auch Pflege- und Funktionskon­trollen. Die Regierungspräsidien planten und realisierten die Maßnahmen. Den Straßenmeistereien der Land- und Stadtkreise werde die Pflege mit Mitteln des Landes dauerhaft übertragen.

Lange Planungsphasen im Straßenbau hätten jedoch zur Folge, so heißt es weiter, dass umweltfachliche Erhebungen wiederholt werden müssten. Die Suche und Auswahl geeigneter Kompensationsflächen sei zeitaufwändig. Konzepte müssten mehrfach überarbeitet werden. Die Möglichkeiten zur Nutzung des Ökokontos würden zurzeit von der Straßenbau­verwaltung erprobt. Um die Flächenverfügbarkeit zu ver­größern, empfiehlt der Rechnungshof, Kompensations­planungen verstärkt in Fachplanungen des Naturschutzes einzubinden.

Nach den Erhebungen des Rechnungshofs wurden zwischen 2005 und 2013 den Land- und Stadtkreisen 120ha Kompensationsflächen zur Pflege übertragen. Davon werden 42ha vom Straßenbetriebsdienst selbst und 78ha in dessen Auftrag z.B. von Landwirten und Lohn­unternehmen unterhalten. Mangelhafte Pflege sei festgestellt worden, weil den Betriebsdiensten der Land- und Stadtkreise die notwendigen Informationen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Teilweise fehle es aber auch den Betriebsdiensten am Bewusstsein, dass sie für den ordnungsgemäßen Zustand der Kompensations­flächen verantwortlich seien.

Die im Straßenkompensationsflächenkataster erfassten Daten seien häufig unvollständig. Die Straßenbauverwaltung des Landes habe keinen Überblick darüber, was es koste, die Kompensationsmaßnahmen zu pflegen, da die Land- und Stadtkreise jährliche Pauschalen für den betrieblichen Unterhalt der Landesstraßen erhielten.

Der Rechnungshof kritisiert, dass das Land Arbeitsabläufe zwar geregelt habe, diese jedoch oft nicht eingehalten würden. „Es ist wirtschaftlich nicht zu vertreten, dass Kompensationsmaßnahmen mit großem Aufwand hergestellt werden und durch mangelnde Pflege ihre Funktion ver­lieren. Das Land muss dann die Wiederherstellung bezahlen“, so der zuständige Rechnungshofdirektor Armin-Hagen Berberich. Um dies zu vermeiden, müsse das Land sicherstellen, dass die Land- und Stadtkreise Pflege- und Funktionskontrollen systematisch durchführen.

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