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Helgoländer Papier ­bestätigt

Berlin (ej). Viel Wirbel hat die auszugsweise Vorab-Veröffentlichung der no­vellierten Abstands-Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) in Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (12), 2014, durch Matthias Schreiber verursacht. Es war das Anliegen unserer Zeitschrift, damit die monatelang auf Eis liegenden aktualisierten Richtwerte der planerischen Anwendung verfügbar zu machen. Dabei waren die Daten mit etwas Mühe auch damals bereits im Internet recherchierbar.

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Jetzt endlich hat die Umweltministerkonferenz das zuvor durch die Amtschefkonferenz bestätigte Liste zur Kenntnis genommen und damit in Kraft gesetzt: Unter http://www.vogelschutzwarten.de/positionen.htm steht das „Helgoländer Papier“ unter dem Titel „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten in der Überarbeitung vom 15. April 2015“ zur Verfügung. Bei den genannten Abständen hat sich gegenüber der Vorveröffentlichung an dieser Stelle nichts geändert, lediglich in den Zeilen „Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) mit WEA-sensiblen Arten im Schutzzweck“ sowie „alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht mit WEA-sensiblen Arten im Schutzzweck bzw. in den Erhaltungszielen“ findet sich neben dem Eintrag „mind. jedoch 1.200 m“ zusätzlich die Angabe der 10-fachen Anlagenhöhe. Im Text wird hierzu als Beispiel betont, dass bei WEA mit einer Höhe von über 200 m Abstände von über 2000 m als erforderlich angesehen werden.

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