Neue Wildnis für Deutschland
Berlin (BMU/DNR). Das „Nationale Naturerbe“ wächst um weitere 31000 ha auf insgesamt 156000 ha: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat beschlossen, in einer dritten Tranche 62 weitere Gebiete in ganz Deutschland an die Natur zurückgegeben. Bei den Liegenschaften handelt es sich um ehemalige Militärflächen, die dem Bund gehören. Sie sollen nicht privatisiert, sondern allein dem Naturschutz gewidmet werden. Nach den zwei Naturerbe-Tranchen in den vergangenen beiden Legislaturperioden, die sich vor allem auf Gebiete im Osten des Landes konzentriert hatten, enthält die nun vorliegende dritte Tranche erstmals Flächen im ganzen Land.
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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte: „Wir nutzen mit dieser Übertragung eine historische Chance: Viele Flächen, die einst Sperrgebiet waren, brauchen wir nicht mehr für militärische Zwecke. Wir haben das Glück, dass wir diese Flächen heute der Natur zurückgeben können. Wir wollen dieses Erbe der Natur für künftige Generationen bewahren.“
Übernommen werden sollen die Flächen von unterschiedlichen Naturschutzträgern: den Ländern, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und Naturschutzorganisationen. Auch der Bund selbst verstärke sein Engagement bei der Pflege und Entwicklung des Nationalen Naturerbes. Um voraussichtlich rund 18000 ha werde sich der Bund künftig selbst kümmern. Die Zuteilung der Flächen zu den neuen Trägerorganisationen wolle der Haushaltsausschuss noch beschließen.
Ein Informationspapier zum Nationalen Naturerbe, Kartenmaterial sowie eine Übersicht über alle 62 Flächen und ihre Charakteristika finden sich hier: http://www.bmub.bund.de/naturerbe.
Die in der Strategiegruppe Naturschutzflächen des Deutschen Naturschutzrings (DNR) vertretenen Umweltstiftungen und Umweltverbände haben den Beschluss begrüßt. „Hier haben alle im Bundestag vertretenen Parteien und die jeweiligen Regierungen in den vergangenen 15 Jahren Beispielhaftes geleistet“ lobte DNR-Vizepräsident Leif Miller. Enttäuscht zeigen sich die Organisationen über die verschärften Rahmenbedingungen zu Lasten der Verbände und Stiftungen. Miller: „Die auf Wunsch einiger Abgeordneten zusätzlich eingefügten Maßgaben werden dazu führen, dass wahrscheinlich keine einzige Fläche der 3. Tranche an Naturschutzorganisatio-nen übertragen wird.“ Gerade Umweltverbände und Stiftungen seien durch ihre Aktivitäten vor Ort als Flächenempfänger besonders geeignet und könnten für eine hohe regionale Akzeptanz der Idee des Nationalen Naturerbes sorgen.
Bedauerlich sei auch, dass es nicht möglich war, weitere Flächen aus dem Eigentum der Treuhand-Nachfolgerin BVVG in die 3. Tranche des Nationalen Naturerbes aufzunehmen. Seit vielen Jahren wiesen die Verbände darauf hin, dass die BVVG weiterhin wertvollste Naturschutzflächen privatisiere. Eine neue Aktualität bekomme die Problematik durch die Erfordernisse des Hochwasserschutzes. BVVG-Naturschutzflächen lägen oft in Flussauen. „Es kann nicht sein, dass die BVVG diese Flächen verkauft und im Rahmen des Hochwasserschutzes den neuen Eigentümern dann bald teure Entschädigungen gezahlt werden müssen. „Hier bedarf es eines sofortigen Verkaufsmoratoriums – damit wäre sowohl dem Hochwasserschutz als auch dem Naturschutz gedient“, forderte der DNR-Vizepräsident.
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