Kompensations-VO vor dem Aus
Berlin (EGE). Die Pläne der Bundesregierung, die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – insbesondere die Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie der Höhe der Ersatzzahlung – in einer Verordnung einheitlich für das Bundesgebiet festzulegen, sind dem Vernehmen nach gescheitert. Das teilte die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) mit.
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Die EGE bedauert die Entwicklung einerseits, „hätte doch so auf der Höhe fachlich guter Praxis die Chance bestanden, die Anwendung der Eingriffsregelung durchgreifend zu verbessern“. Andererseits dürfe die Nachricht mit Erleichterung aufgenommen werden, denn die von der Bundesregierung vorgelegten Entwürfe hätten sich zu sehr als eine wenig hilfreiche Kopfgeburt erwiesen. Nicht zuletzt die EGE hatte in den Entwürfen gravierende Mängel festgestellt und auf Abhilfe gedrängt.
Auch seien, so die EGE weiter, die Motive der Bundesregierung rasch deutlich geworden: Die Kompensationsverpflichtungen für die mit der „Energiewende“ in Verbindung stehenden Vorhaben hätten offenkundig gesenkt werden sollen. Zudem sollten der Landwirtschaft Flächenverluste erspart werden, denn die Landwirtschaft kritisiert Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als Flächenverbrauch. Die Bundesregierung hatte die Fertigstellung und Einführung der Bundeskompensationsverordnung im Koalitionsvertrag bemerkenswerterweise nicht in dem Kapitel „Naturschutz“, sondern „Landwirtschaft“ vereinbart, was den wahren Anlass der Verordnung deutlich mache. Im Bundesrat finde sich für die Bestrebungen des Bundes offenbar keine Mehrheit – ob aus Taktik oder Überzeugung, sei dahingestellt.
Die jahrelangen Arbeiten an der Kompensationsverordnung haben nicht nur viel Arbeitszeit der wenigen Naturschutzfachleute in den Ministerien aufgezehrt, so die EGE weiter, sondern vermutlich Kosten in Millionenhöhe verbraucht. „Das Land ist gerade auf dem Gebiet des Naturschutzes nicht reformfähig – jedenfalls nicht zu Reformen zum Besseren hin“, so die Organisation.
Am Zustandekommen einer anderen Verordnung hingegen zeige das Bundesumweltministerium kein Interesse, kritisiert die EGE weiter: 2009 habe der Bundesgesetzgeber dieses Ministerium ermächtigt, in einer Verordnung den Schutz solcher Pflanzen- und Tierarten zu verbessern, für die Deutschland eine nationale Verantwortung besitzt. Eine solche Verordnung wäre dringend erforderlich. In Sicht sei sie aber nicht. Stattdessen begehe Deutschland die Dekade zum Schutz der Biodiversität, die 2010 ausgerufen wurde und zur Hälfte weitgehend substanzlos verstrichen sei.
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