Fledermausschutz an Windenergieanlagen: Opfersuche zeigt Wirkung
Eine systematische Suche von Schlagopfern ergab ein deutliches Ergebnis: 40 bis 50 tote Fledermäuse je Windpark und Saison. Unter diesen Voraussetzungen hätten die Anlagen nie in Betrieb gehen dürfen.
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Initiative von Naturschutzvereinigungen sollte Schule machen
Dass Naturschutzverbände etwas bewirken können und gegenüber der oft übermächtig erscheinenden Windenergiewirtschaft keineswegs erfolglos sein müssen, zeigt eine Initiative der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur, der Kreisgruppen des BUND und des NABU Lüchow-Dannenberg, des Vereins Naturkunde Lüchow e.V. und der Avifaunistischen Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg: Diese Organisationen finanzierten die Suche nach Fledermäusen, die an Windenergieanlagen in dem niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg zu Tode gekommen sind. Die beauftragten Fledermausfachleute Frank Manthey und Justus Maierhofer ermittelten 40 bis 50 tote Fledermäuse je Windpark und Saison.
Die Naturschützer konfrontierten die Betreiber der Anlagen und den Landkreis, der den Anlagenbetrieb zugelassen hatte, mit den Zahlen. Wie nahezu alle in Deutschland errichteten 25 000 Windenergieanlagen sind die Anlagen ohne vorherige Untersuchungen der Fledermausfauna in Betrieb gegangen. Dass Fledermäuse an Windenergieanlagen ums Leben kommen können, hatten sich selbst Fledermausfachleute zunächst kaum vorstellen können. Heute schätzen Fachleute, dass an den bisher in Deutschland errichteten Anlagen jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse sterben. Bedenkt man, dass viele Fledermausweibchen während der Jungenaufzucht buchstäblich der Schlag trifft und Fledermäuse nur ein Junges pro Jahr zur Welt bringen, wird das dramatische Ausmaß der Verluste ansatzweise sichtbar.
Bei solchermaßen hohen Verlusten sind die Behörden befugt, ja sogar verpflichtet, unverzüglich Abschaltzeiten für die Anlagen festzulegen – und zwar für die Betreiber entschädigungslos. Mit Abschaltregelungen kann die Zahl der Todesopfer deutlich verringert werden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Zulassungsbehörde strebt nun solche nachträglichen Beschränkungen an.
Die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) stellt die Initiative der Fledermausschützer als beispielhaft heraus. Was könnte für die Sache des Fledermausschutzes erreicht werden, würden andere Naturschutzvereinigungen dem Beispiel aus Lüchow-Dannenberg folgen? Was, wenn Landes- und Bundesverbände von NABU und BUND nur 1 % ihres jährlichen Spendenaufkommens für solche Untersuchungen bereitstellten?
Zug um Zug könnte der Anlagenbetrieb fledermausfreundlich nachgesteuert werden. Leichter lassen sich Fledermäuse nicht schützen. Die Windenergiewirtschaft ist zu einem Schlagopfermonitoring, das zu nachträglichen Abschaltregelungen führen könnte, bisher nicht bereit. Die Behörden können nachträgliche Untersuchungen nicht ohne weiteres von den Betreibern verlangen. Hier öffnet sich gerade für Naturschutzverbände ein wichtiges Betätigungsfeld. Bei der Neuplanung von Windenergieanlagen hingegen muss das Tötungsrisiko vor einer Zulassung der Anlagen ermittelt werden. Die Kosten trägt die planende Stelle bzw. der Investor.
Wie gefährlich die Ergebnisse einer nachträglichen Opfersuche sein können, zeigt das vom Bundesumweltministerium geförderte Forschungsvorhaben zur „Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen“. An den untersuchten Anlagen waren hohe Fledermausverluste von bis zu 57 Tieren je Anlage zwischen Juli und September eines Jahres festgestellt worden. Dort kam es bisher nur deshalb zu keinen nachträglichen Beschränkungen, weil die universitären Biologen sich zuvor gegenüber den Betreibern verpflichtet hatten, die betreffenden Anlagen geheim zu halten. Das Bundesumweltministerium hatte die Untersuchungen mit mehr als 1 Mio. € finanziert.
Anschrift der Verfasserin: Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. – European Group of Experts on Ecology, Genetics and Conservation (EGE), Breitestraße 6, D-53902 Bad Münstereifel, E-Mail egeeulen@t-online.de.
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