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EU rügt Natura-2000-Umsetzung

Brüssel/Berlin (ej). Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dessen Grund: Ein großer Teil der gut 4600 Natura-2000-Gebiete ist nicht, wie durch die FFH-Richtlinie vorgegeben, binnen sechs Jahren als besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Dieses moniert die Kommission für 2784 Gebiete. Die Frist lief bereits 2010 aus. Zweiter Kritikpunkt: Für 2633 dieser Gebiete wurden bislang keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, die durch Bewirtschaftungspläne, Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vertragliche Maßnahmen erreicht werden können. In ­einem Schreiben an den Bundesaußenminister listet die Kommission die Defizite getrennt auf für militärisch genutzte Gebiete, die Gebiete der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee sowie die einzelnen Bun­desländer, verbunden mit unter­schiedlichen Nachfrist­setzungen.

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„Die Mitgliedstaaten und in Deutschland die hierfür verantwortlichen Bundesländer hatten wahrlich genug Zeit, ihren eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen“, erklärte dazu NABU-Präsident Olaf Tschimpke, der das Verfahren begrüßte. Vor allem die schnelle Erarbeitung fundierter Managementpläne sei dringend erforderlich, gemeinsam mit allen Landnutzern in den jeweiligen Gebieten. „Wir haben seit Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht und dass die Länder hierfür mehr Personal und Finanzmittel zur Verfügung stellen müssen.“

Norbert Panek als Sprecher der Agenda zum Schutz deutscher Buchenwälder wies darauf hin, dass vor allem Wälder nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Gerade bei Fragen der Behandlung von Buchenwäldern stelle sich die Frage, ob die waldtypischen Lebensräume und Arten in den ausgewiesenen Schutzgebieten tatsächlich ausreichend geschützt seien. Naturschutzverbände deckten hier immer wieder Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot auf. „In der Praxis findet in den meisten größeren Natura-2000-Gebieten, die in erster Linie Buchenwald-Lebensräume beherbergen, eine forstwirtschaftliche Nutzung nahezu unkontrolliert statt“, so Panek. Er kritisierte, dass die Überwachung des Erhaltungszustands meist feder­führend durch die Forst- und nicht die Naturschutzbehörden durchgeführt werde.

Zugleich hat die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Klageverfahren gegen Deutschland zum Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg eingeleitet. Sie rügt das Fehlen einer Alternativenprüfung. Es bestehe die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passierten das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme sei schädlich für diese Tiere.

Bei der Genehmigung des Kraftwerks habe Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

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