Verkehrssicherung an Bäumen mit Fledermaus-Vorkommen
Ehrenamtliche Fledermaussachverständige aus ganz Baden-Württemberg haben Auswege aus dem Spannungsfeld der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen bei Vorkommen von Fledermäusen erörtert. Auf der jährlichen landesweiten Fachtagung der Umweltakademie Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg in Stuttgart wurden Maßnahmen erläutert sowie Orientierungshilfen gegeben, worauf es in der Praxis ankommt.
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Von Kerstin Heemann
Aufgrund ihres hohen Stellenwertes im europäischen Artenschutzrecht dürfen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen wie etwa Baumhöhlen nur bei Vorliegen eines so genannten „vernünftigen Grundes“ beschädigt oder zerstört werden. Die Verkehrssicherungspflicht stellt einen solchen vernünftigen Grund dar. Das jedoch bedeutet nicht, dass die Verkehrssicherungspflicht automatisch vor den Fledermausschutz geht, betonte Kerstin Heemann, Biologin und Mitarbeiterin der Umweltakademie. Vielmehr sei es erforderlich, dass die Besitzer von Bäumen mit Baumhöhlen auf eigene Kosten abklären, inwieweit Fledermäuse oder andere geschützte Tierarten von Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht betroffen sind. Nur fachkundige Gutachter – Baumpfleger auf der einen und Artenschutzexperten auf der anderen Seite – könnten beurteilen, inwieweit Maßnahmen überhaupt erforderlich seien und Tiere sowie ihre Lebensstätten durch sie geringstmöglich beeinflusst werden.
Die Naturschutzbehörden, die für die Einhaltung der rechtlichen und fachlichen Artenschutz-Belange verantwortlich sind, stellen eine wichtige Schnittstelle dar, wenn es um die sachkundige Beurteilung der Fachgutachten geht, so Heemann. Gibt es gute Gründe, ein Gutachten anzuzweifeln – etwa wenn an mehreren Bäumen keine Schäden ermittelt werden konnten, im Gutachten aber dennoch zur Fällung aus Verkehrssicherungsgründen geraten wird –, sollte die Naturschutzbehörde ein Gegengutachten einfordern.
Bei der Akademie-Fachtagung im Naturkundemuseum in Stuttgart wurde durch Diskussionen mit den über 70 Teilnehmern deutlich, dass fachkundige Baumpfleger und Fledermauskenner an einem Strang ziehen, indem sie sich dafür einsetzen, dass Höhlenbäume sowie Bäume mit abgesprungener Rinde und anderen Spalten, die von Fledermäusen als Quartiere genutzt werden, so lange wie möglich erhalten bleiben. Rechtzeitige präventive Maßnahmen, die alternde Bäume erhalten, sind nach Darstellung einer Tagungsreferentin etwa die Verhinderung von Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe sowie eine ausreichende Belüftung des Bodens im gesamten Wurzelbereich. Die dann erzielte Sicherung der Standfestigkeit dient auch der Verkehrssicherungspflicht. Die Anwesenheit von Fledermäusen in Zwieseln ist übrigens ein brauchbarer Hinweis für Baumsachverständige, dass der Baum sich in diesem Bereich höchstens geringfügig bewegt und somit weniger bruchgefährdet ist. Insofern ist es für die Zukunft erforderlich, dass Artenschützer und Baumpfleger stärker Hand in Hand arbeiten.
Die Sensibilisierung der Bevölkerung und adäquate Schutzmaßnahmen müssen gefunden und forciert werden, um längerfristig die noch vorhandenen Fledermaus-Vorkommen zu erhalten und damit auch einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität zu leisten. Die Umweltakademie Baden-Württemberg fördert hier den Dialog gemeinsam mit starken regionalen Partnern und Einrichtungen wie den staatlich getragenen Naturschutzzentren sowie fachlich versierten Multiplikatoren aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft.
Anschrift der Verfasserin: Kerstin Heemann, Akademie für Natur- und Umweltschutz beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, D-70182 Stuttgart, E-Mail Kerstin.Heemann@um.bwl.de.
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