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Klimaschutz mit Landnutzung

Bonn (BfN/r). 40 % weniger Emission von Treibhausgasen (THG) bis 2020 gegenüber dem Jahr 1990 – mit diesem Ziel hat das Bundeskabinett sein „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ verabschiedet. „Das umfangreichste Maßnahmenpaket, das je eine Bundesregierung zum Klimaschutz vorgelegt hat“, lobte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. „Erhebliche Defi­zite“ machte dagegen NABU-Präsident Olaf Tschimpke aus und mahnte „mehr Ambition, Verbindlichkeit und Entschlossenheit“ an. „Löchrig wie ein Schweizer Käse“ formulierte BUND-Vorsitzender Hubert Weiger noch schärfer – viele Möglichkeiten für mehr Klimaschutz seien ungenutzt ge­blieben.

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Die deutsche Landwirtschaft trug 2012 mit rund 76 Mio.t Kohlendioxid-Äquivalenten oder 8,1 % zur gesamten THG-Emissionen in Deutschland bei – das entspricht den derzeitigen THG Österreichs. Auf diesen Teilaspekt hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hingewiesen: Hauptquellen seien Methan aus Verdauungsprozessen und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgas aus Wirtschaftsdünger, Düngung und landwirtschaftlich genutzten Böden, sagte BfN-Präsidenten Beate Jessel.

„Wir begrüßen sehr, dass das Thema Reduzierung der Stickstoffüberschüsse durch die Novellierung der Düngeverordnung, die Erhöhung des Flächenanteils des ökologischen Landbaus, der Erhalt von Dauergrünland und der Schutz von Moorböden im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 verankert worden sind. Diese Handlungsfelder haben zudem positive Effekte in den Bereichen Biodiversität, Gewässerschutz und Luftqualität,“ erklärte Beate Jessel zum Kabinettbeschluss.

Das BfN habe gerade eine aktuelle Studie zu den Synergien von Natur- und Klimaschutz veröffentlicht. Die parallele Realisierung der energiepolitischen Ausbauziele über Biomasse (Strom, Wärme und Treibstoff) führe auf der einen Seite insgesamt zu hohen und national nur schwer erfüll­baren Flächenansprüchen. Auf der anderen Seite stehe die konkurrierende Nachfrage nach Nahrungsmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen sowie die anhaltende Versiegelung von Landwirtschaftsflächen den Forderungen nach verbesserten Umwelt- und Naturschutzleis­tungen gegenüber. In der Studie seien deshalb die Wirkungen politischer Anreiz- und Steuerungsinstrumente sowie bestimmter Nutzungsformen hinsichtlich des Na­tur- und Klimaschutzes bewertet und Empfehlungen abgeleitet worden.

Die Studie zeige, dass eine Verknüpfung von effektiven Natur- und Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft auf Basis der Kriterien THG-Vermeidungspotenzial und THG-Vermeidungskosten Möglichkeiten biete, solche Zielkonflikte zu reduzieren. Weiterer Flächenbedarf könnte begrenzt werden, wenn Maßnahmen mit einem hohen THG-Vermeidungspotenzial je ha zur Anwendung kommen. In den berechneten Szenarien der Studie waren dies z.B. Kurzumtriebsplantagen (KUP), die Restaurierung von kohlenstoffreichen Böden (Moor­böden) und das Absehen von weiterem Grünlandumbruch. Energiemais zur Biogasgewinnung dagegen schneide als weniger geeignet ab.

„Um eine entsprechende Entwicklung in Deutschland zu befördern, müssen gerade auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der anstehenden neuen Förderperiode wie auch die Novellierung der Düngeverordnung essentielle Beiträge leisten,“ erklärte die BfN-Präsidentin.

Das BfN-Skript 382 „Instrumente zur Stärkung von Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz im Bereich Landbewirtschaftung“ ist kostenlos beim BfN zu beziehen (per E-Mail: Natur-und-Nutzung@bfn.de).

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