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Kurz Berichtet

Regionales Saatgut: Grundlagen ­aktualisiert

Zu ihrem Beitrag „Verwendung gebietseigenen Saatgutes nach § 40 (4) BNatSchG“ in Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (10), Seite 315-319, liefern die Autoren eine aktualisierte Ergänzung.

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Von Katharina Thews und Klaus Werk

Zu dem oben benannten Fachartikel ergeben sich einige Ergänzungen, die sich vor allem auf das zertifizierte Saatgut nach RegioZert® und die Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) beziehen. Die Regio- Zert-Dokumentation wurde im Sommer 2014 aktualisiert und konnte in dem Beitrag nicht mehr berücksichtigt werden. Dieses betrifft auch den Leitfaden für die Umsetzung der Erhaltungsmischungsverordnung durch die Anerkennungsstellen, der sich im Umlauf befindet.

Nach §6 ErMiV setzt das Bundes­sortenamt die Höchstmenge des in Er­haltungsmischungen in den Verkehr gebrachten Saatgutes von Arten, die unter die Richtlinie 66/401/EWG fallen, derart fest, dass die festgesetzte Höchstmenge 5 von Hundert des Gesamtgewichtes aller Saatgutmischungen, die im Inland jährlich in den Verkehr gebracht werden, nicht übersteigt. Dementsprechend beziehen sich die in §6 der ErMiV erwähnten 5 % auf die gesamte Handelsmenge, die in Deutschland als Wildpflanzen von Arten gehandelt werden darf, die im Artenverzeichnis des Saatgutverkehrsge­setzes gelistet werden. Die etablierten Zertifizierungssysteme müssen die 5 % Höchstgrenze für die verfügbare Handelsmenge gewährleisten. Das Handelsvolumen von gebietseigenem Saatgut von Wildarten, die nicht im Saatgutver­kehrsgesetz gelistet sind, ist hingegen nicht beschränkt. De facto enthalten die meisten Saatgutmischungen fast immer einzelne Arten, die im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz gelistet sind.

Die Erhaltungsmischungsverordnung berührt den Wildpflanzenhandel bzw. den Handel mit Mischungen gebietseigener Saaten nur dann, wenn es sich um den Anbau bzw. die Vermehrung und Vertrieb von Arten handelt, die einerseits als Wildformen in Deutschland einheimisch sind und gleichzeitig auch als Kultursorten vermehrt und vertrieben werden. RegioZert® zertifiziert danach ausschließlich Saatgutmischungen, die zu 100 % gebietseigene Wildpflanzenarten und keine Kulturpflanzen (0 %) ent­halten, denn das Zertifizierungssystem RegioZert® bezieht sich nur auf die 5 % legale Gesamthandelsmenge von Wildformen, die es in Deutschland auch als Kulturpflanzen gibt, wie z.B. Rot-Schwingel (Festuca rubra).

RegioZert® zertifiziert das Saatgut auf der Ebene von 22 anerkannten Ur­sprungsgebieten. Dabei strebt RegioZert® fünf Sammelbestände pro Ursprungsgebiet an.

Das Regiosaatgutkonzept, auf welchem das Zertifizierungsmodell von RegioZert® basiert, enthält einen „Artenfilter“ (vgl. http://www.regionalisierte-pflanzenproduktion.de ), so dass eine qualitätsvolle und adäquate Handhabung für die Arten in den 22 Ursprungsgebieten möglich ist. Der integrierte Artenfilter schließt z.B. Neophyten grundsätzlich vom Vertrieb als Regiosaatgut und so als gebietseigenes Saatgut aus. Wildpflanzen, die nicht auf der Positivliste des Artenfilters stehen, werden nicht durch RegioZert® zer­tifiziert.

Wichtig ist weiterhin die Beachtung der Zweistufigkeit (s. FLL-Empfehlungen) im Vorgehen in der Auswahl des entsprechendes Saatguttyps: Regiosaatgut wird als Mindeststandard in der freien Natur resp. in der freien Landschaft, Naturraumsaatgut bei Kompensation, in Schutzgebieten oder bei Begrünungen mit höheren Ansprüchen empfohlen.

Literatur

FLL (2014): Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut. Mai 2014, Bonn.

BDP AG (2014): Konzept „RegioZert® – Qualitätssicherungssystem der BDP-AG Regiosaatgut für Produktion und Vertrieb von autochthonem Saatgut“. http://www.bdp-online.de/de/Branche/Saatguthandel/RegioZert/. Stand: Mai 2014.

ErMiV (2014): Erhaltungsmischungsverordnung; Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen, vom 6. Dezember 2011 (BGBl.I S.2641). Geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 6. Januar 2014 (BGBl. I S. 26).

Anschriften der Verfasser(in): Katharina Thews (B. Eng.), Winkeler Straße 91, D-65366 Geisenheim, E-Mail k.thews90@gmx.de; Prof. Klaus Werk, Hochschule Geisenheim University, Studienbereich Landschaftsarchitektur, Von Lade Straße, D-65366 Geisenheim, E-Mail klaus.werk@t-online.de.

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