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Diskussion

Naturschutz kontra Klimaschutz?

Im Editorial des Heftes 3/2014 von Naturschutz und Landschaftsplanung wurde der Gegensatz zwischen Naturschutz und Klimaschutz angesprochen (Jedicke 2014). Das wirft wieder einmal die Frage auf, was eigent­lich das Wort „Natur“ im Begriff Naturschutz beinhaltet. Klima ist doch zweifelsohne ein fester Bestandteil der Natur unseres Planeten – wieso kann sein Schutz dem Naturschutz entgegenwirken?

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Überlegungen zur sektoralen Einengung des Naturschutzes

Von Wolfgang Haber

Das Klima bestimmt, ob und welche Vegetation sich an der Erdoberfläche entwickeln und herausbilden kann, sei es im Wasser oder – was uns Menschen stärker betrifft – auf dem Lande. Selbstverständlich tragen auch die Art des Substrates und das Relief der Landoberfläche dazu bei; aber das Klima mit Wärme- und Wasserfaktor ist bestimmend und entscheidet auf den Kontinenten darüber, ob sich z.B. Wald, Buschland oder Grasland entwickelt, und wie dicht und wie beständig die Pflanzendecke ausgebildet ist. Das alles sind doch Natur-Vorgänge! – aber welche Rolle spielen sie denn in unserem Naturschutz? Wieso trennt man Naturschutz und Klimaschutz?

Landnutzung als Auslöser

Nach meiner Auffassung haben wir dem Naturschutz, vor allem im deutschsprachigen Kulturkreis, von Anfang an eine einseitige (sektorale) oder sogar falsche Auffassung von Natur zugrunde gelegt. Als vor rund 150 Jahren der Naturschutz in Deutschland aufkam, wo ihn Ernst Rudorff aus dem Heimatschutz hervorgehen ließ, war der Auslöser dafür die damalige erste große (staatlich veranlasste) Welle der Modernisierung und Rationalisierung der Landnutzung, vor allem im landwirtschaftlich genutzten Bereich, verbunden mit der Verkehrserschließung (Zerschneidung) durch Eisenbahnen, bald darauf auch durch Autostraßen. Rudorff und seine (fast nur städtischen) Anhänger beklagten und bekämpften die dadurch bedingten – vor allem strukturellen – Verarmungen und Verluste der traditio­nellen, kleinteilig-vielfältigen Kulturlandschaft. In früheren Veröffentlichungen (z.B. Haber 2008b) habe ich dazu angemerkt, dass der Begriff Naturschutz eigentlich unzutreffend war; denn es ging um die Erhaltung der Landschaft als einer kulturellen, anthropogenen Prägung des außerstädtischen (ländlichen) Raumes mit seinem vielfältigen Landnutzungsmuster, das freilich von vielen naturnahen Elementen durchsetzt war.

Aber wesentlich waren bei dieser Wahrnehmung einer „naturhaft“ wirkenden Landschaft und dem Wunsch nach ihrem Schutz und ihrer Erhaltung, dass sie auf sichtbare, fassbare, greifbare, materielle Strukturen, vor allem auch sichtbare und auffällige Pflanzen und Tiere, gerichtet waren, mit Formen, Gestalten und Farben in Vielfalt und Abwechslungsreichtum, räumlich immer wieder anders zusammengesetzt. Die immateriellen, nicht greifbaren – wenn auch fühlbaren oder sichtbaren (z.B. Sonnenlicht) – Bestandteile der Natur oder der Landschaft wurden weniger oder gar nicht beachtet, vielleicht auch wegen ihrer „Normalität“ und ihrem selbstverständlichen Vorhandensein. Und zu diesen gehören ja auch Wetter, Klima, Wind, Tages- und Jahreszeiten. Sie erschienen überhaupt nicht schutzbedürftig oder gar schutzwürdig; im Gegenteil, oft suchte man sich vor ihnen zu schützen!

In der Folge kam der Naturschutz immer mehr unter den Einfluss der damals aufblühenden Biologie, was ja auch in der Bevorzugung des Schutzes seltener, gefährdeter oder schöner Arten, also der lebenden Natur, zum Ausdruck kam. Dagegen traten der Heimatschutz, mit ihm auch der Landschaftsschutz, also die kulturellen Schutzmotive, eher in den Hintergrund. Das Reichsnaturschutzgesetz von 1935, das erste deutschlandweite Naturschutzgesetz, gebot zwar laut Präambel den „Schutz der Natur in allen ihren Erscheinungen“, aber Wortlaut und Einzelbestimmungen des Gesetzes galten nur bestimmten (sektoralen) Erscheinungen vor allem der greifbaren, sichtbaren lebenden Natur.

BNatSchG war 1976 visionär

Das Bundesnaturschutzgesetz von 1976, welches das 1935er Gesetz ersetzte, zeigt ein Bemühen um eine umfassendere Berücksichtigung von Natur, wie die Aufzählung der Schutzgüter bzw. -ziele in seinem §1 zeigt. Denn da steht „Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts“ und der „Nutzungsfähigkeit der Naturgüter“. Aus meiner Sicht ist das ein visionärer Vorgriff auf die zu Anfang dieses Jahrhunderts durch das MEA (siehe unten) neu eingeführten Bezeichnungen: Wenn man Naturhaushalt durch Ökosystem ersetzt, gelangt man zu Ökosystemleistungen, und Naturgüter entsprechen durchaus dem Naturkapital!

In diesen Begriffen sind, wenn man sie „echt ökologisch“ interpretiert, ja auch die Bestandteile der unbelebten Natur, also auch Klima, Luft, Wasser, Wind und Boden enthalten, aber auf die geht auch das BNatSchG, ähnlich wie sein Vorgänger, in den einzelnen Paragraphen nicht weiter ein. Darauf hatte schon Jedicke (1995: 125) hingewiesen. Der Schutz der Luft vor Emissionen wurde Sache des Immissionsschutzgesetzes und für den Schutz des Wassers vor Verunreinigung und Eutrophierung sind das Wasserhaushaltsgesetz und die Wasserrahmenrichtlinie zuständig. Doch diese den einzelnen Bestandteilen der unbelebten Natur gewidmeten Gesetze sind nicht einmal ausreichend aufeinander – und auch nicht mit dem BNatSchG – abgestimmt, um jenen „Schutz der Natur in allen ihren Erscheinungen“ zu erreichen! Hier ist auch auf die Divergenz zwischen Naturschutz und Umweltschutz hinzuweisen (Piechocki et al. 2004).

Biodiversität überbetont

Die „Sektoralisierung“ des Naturschutzes verschärfte sich, als US-amerikanische Biologen die biologische Vielfalt (Biodiversität) erfanden und diese derart (mit eigener internationaler Konvention!) in den Vordergrund stellten, dass sie Naturschutz geradezu ersetzt. Damit wird dieser aber implizit auf die lebende Natur eingeengt und die unbelebte Natur, deren Verschiedenartigkeit (als Geodiversität nach Eberhard 1997, zit. von Jedicke 2001: 60) ja die Vielfalt der belebten Natur erst hervorgebracht hat und ständig mitbestimmt – wie gerade der Klimawandel zu zeigen beginnt –, bleibt unberücksichtigt.

Auch bezüglich der Biodiversität war übrigens das BNatSchG von 1976 vorausschauend, denn die Formulierung in seinem §1 Abs.1 Nr.4, Erhaltung von „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft“, enthält nach einem ganzheitlichen ökologischen Verständnis selbstverständlich auch die biologische Vielfalt als Bestandteil von Natur. Gemäß diesem Verständ­nis ist es nach meiner persönliche Auffassung schlicht Unsinn, dass im BNatSchG von 2009 die biologische Vielfalt als eigenes Schutzgut (sogar als Nr. 1!) neben der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft“ (Nr. 3) aufgeführt wird. Wie soll denn eigentlich die eine Vielfalt von der anderen unterschieden werden?

Zweifel an TEEB DE

Nun wird von der ebenfalls in jenem Editorial erwähnten Studie „Naturkapital Deutschland – TEEB DE“ der „große Wurf“ gegen das sektorale Denken, in interdisziplinär ausgewogener Zielsetzung, erwartet. Ich bin persönlich beteiligt an dem Teil des Vorhabens, das dem Ländlichen Raum gewidmet ist, bin aber bezüglich seines Erfolges und der daran geknüpften Erwartungen dennoch sehr skeptisch. Seine Problematik liegt zum einen darin, dass eine fast ausschließlich von US- bzw. angelsächsischen Experten erarbeitete Konzeption, nämlich das Millennium Ecosystem Assessment (MEA), noch dazu mit globaler Zielstellung und (Andeutung einer) Verpflichtung, auf die prinzipiell anderen Konzepte, Regelungen und Denkweisen eines Landes wie Deutschland „aufgepfropft“ werden soll. Zum anderen sind die Grundbegriffe der MEA, vor allem die Ecosystem Ser­vices (Ökosystem[dienst]leistungen), nicht einmal gründlich hinsichtlich Inhalt und Anwendung durchdacht worden (Haber 2014).

Zum Beispiel: Was ist denn ein Ökosystem? Eine Wirklichkeit der Natur? Eine Metapher? Ein gedankliches Kon­strukt? Man kann die ganze Erde (als GAIA) als Ökosystem auffassen, genauso aber auch eine Hecke oder einen Dorfteich. Der US-amerikanische Ökologie Frank B. Golley hat 1993 ein 254-seitiges Buch über das Ökosystemkonzept publiziert, das nicht einem einzigen Teilnehmer des TEEB-DE-Workshops zu Ökosystem-leistungen des Ländlichen Raums in Hannover im März 2014 bekannt war! Ich selbst habe eine Art von Kurzfassung des Buches geschrieben, angereichert mit eigenen Erfahrungen, die ebenfalls kaum Beachtung fand, obwohl sie zweimal (in Englisch) publiziert wurde (Haber 2004, 2011). Ellenberg, der mit dem Solling-Projekt die Ökosystemforschung in Deutschland begründet und den Ökosystem-Begriff hier bekannt gemacht hat, hat eine einleuchtende Ökosystem-Klassifikation eingeführt (Ellenberg 1973), die für die Umsetzung der Ecosystem Services sehr hilfreich wäre, aber weder im MEA noch in der TEEB-Studie vorkommt. Dasselbe gilt für den Begriff Ökotop als räumliche Entsprechung des (funktionalen) Begriffs Ökosystem, wie ihn maßgebende Ökologen empfahlen, z.B. Carl Troll, Zev Naveh und wiederum Heinz Ellenberg (denen ich mich anschloss). Es ist ebenso unverständlich wie unberechtigt, dass die erfolgreiche kontinental-europäische ökologische Forschung von der US-Forschung (aus der MEA und TEEB hervorgegangen sind) einfach nicht beachtet oder als nicht relevant angesehen wird.

Im erwähnten, den Ökosystemleistungen des Ländlichen Raumes gewidmeten Workshop ging es auch um die Versorgungsleistungen (supply services). An ihrem Beispiel habe ich auf die Problematik des Konzepts hingewiesen und als Praxis-Beispiel die heutige Nahrungsversorgung der Menschheit angeführt. Sie beruht zweifellos hauptsächlich auf dem Ackerbau, vor allem mit Getreide. Auf meine Frage: Ist ein Weizenfeld ein Ökosystem? gab es keine klare Antwort. Nach ökologisch-wissenschaftlicher Definition ist ein Weizenfeld kein Ökosystem, oder bestenfalls ein „Rumpf-Ökosystem“. Es hat kein Vorbild in der Natur und würde ohne menschliche Eingriffe auch nicht existieren können, nicht einmal eine einzelne Weizenpflanze würde in der „wilden“ Natur überleben. Ein Acker ist also ein künstliches System, auch wenn es aus natürlichen Bestandteilen zusammengesetzt ist und auf dem Naturprozess der Photosynthese basiert. Aber es ist unsere Lebensgrundlage – ohne seine Leistung könnten Menschen auch keinen Naturschutz betreiben! Diese Problematik verschärft sich noch, wenn – worauf ja im Editorial auch hingewiesen wird – immer mehr Äcker mit Mais zur Energiegewinnung bestellt werden.

Wind als Naturkapital?

Und dann zum Naturkapital in Gestalt der Ökosystemleistungen: Da werden immer wieder die Bestäubungsleistungen (in der Kategorie Regelungsleistungen) angeführt, aber stets wird nur die Bestäubung durch Insekten genannt. Im genannten TEEB-Entwurf steht, dass ca. 80 % der 2000 bis 3000 heimischen Wild- und Nutzpflanzen auf Bestäubung durch Insekten angewiesen seien. Das ist zwar richtig, doch wird mit keinem Wort erwähnt, dass auf den übrigen 20 % der Pflanzen die Ernährungsgrundlage der Menschen, ja sogar die Grundstruktur unserer Kulturlandschaft beruht! Denn diese 20 % werden nicht von Insekten, sondern vom Wind bestäubt (oder bestäuben sich selbst). Zu ihnen zählen alle Getreidearten, Basis der menschlichen Existenz, ebenso alle Gräser als Basis­arten der Wiesen und Weiden, und auch die meisten unserer Waldbäume sowie viele Heckensträucher – sie alle hängen von Windbestäubung ab (auch der Mais als [einseitige] Grundlage der Biogaserzeugung ist windbestäubt). Wa­rum bleibt der Wind bei den Bestäubungsleistungen unerwähnt?

Und nun treibt der Wind auch noch unsere Windräder zur Erzeugung erneuerbarer Energie an. Daher habe ich im Workshop auch gefragt: Gehört der Wind als ein lebenstragendes Naturphänomen zum Naturkapital? Die prompte Antwort war Nein, denn er sei keine Ökosystemleistung oder lässt sich keinem Ökosystem zuordnen. Aber dann wurde man doch nachdenklich. Wenn man nämlich die ganze Erde (als GAIA nach Lovelock) als Ökosystem auffasst, dann gehört der Wind als „mobiler Bestandteil der Atmosphäre“ doch selbstverständlich dazu! Doch wenn man Naturkapital als Begründung für Naturschutz verwendet, kann der Wind nicht darin einbezogen werden – weil er weder schutzbedürftig noch schutzwürdig ist. Im Gegenteil: Windschutz (durch Hecken, Waldstücke oder Schutzwände) heißt ja erwünschter Schutz vor Windeinwirkung (die ja dann wiederum die Bestäubung vermindert!) und nicht, analog zu Naturschutz, Schutz des Windes. Wind gehört aber auch zum Klima – wird er dann aber aus dem Klimaschutz ausgeklammert? Auch das Klima ist als solches nicht schutzbedürftig; der Klimaschutz gilt ja nur einem bestimmten Zustand des Klimas, für den als Bezug das letzte Drittel des 20. Jahrhunderts gewählt wurde.

Wenn man hier weiter nachhakt, kommt man noch in größere und grundsätzlichere Probleme, die wiederum den Naturschutz betreffen. Er ist heute vom Biodiversitäts-Denken beherrscht. Abgesehen davon, dass es, wie erwähnt, die unbelebte Natur als die eigentliche Grundlage allen Lebens ausklammert, ist es auch als solches ambivalent und in der Anwendung zu wenig durchdacht. Diversität = Vielfalt bedeutet ja Verschiedenartigkeit, und unsere Umwelt soll gemäß dem Vielfaltsdenken aus möglichst verschiedenartigen Bestandteilen zusammengesetzt sein.

Schwieriges Gleichheitsprinzip

Doch in uns Menschen steckt auch das auf dem Gerechtigkeits-Empfinden beruhende Gleichheitsprinzip, und das führt dazu, dass alle diese verschiedenartigen Bestandteile von Natur oder Umwelt gleichen Rang, gleiches Gewicht, gleiche Chancen erhalten sollen. Das Naturschutzrecht ist da zwar realistisch und schreibt eine Abwägung der Bestandteile als Schutzgüter vor; aber schon dieses Wort bringt ja zum Ausdruck, dass – vom Bild der Waage ausgehend – eine der beiden Waagschalen sich abwärts bewegt! Und wer immer auf diese Waagschale seine Interessen gesetzt hat, ist der Verlierer. Die idealtypisch angestrebte und beschworene Win-win-Situation, das Gleichgewicht beider Waagschalen, ist in der Regel unerreichbar – und entspricht im Übrigen auch nicht der Organisation der Natur. Diese kennt ja auch nicht das den Menschen (als einzigen Lebewesen) innewohnende Gerechtigkeitsprinzip! Mit ihm hätte es keine Evolution gegeben, schon gar nicht zum Menschen.

Auch der Katalog der Ökosystemleistungen des MEA (und anderer Autoren), mit 20 bis 40 Einzelleistungen, ist einer­seits Ausdruck von Vielfalt, aber soll möglichst auch nach dem Gleichheitsprinzip angewendet werden. Dass in der Lebenspraxis die Versorgungsleistungen (Nahrung, Wasser, Energie) absoluten Vorrang und stets höheres Gewicht haben, weiß jeder, der schon einmal Hunger, Dürre oder andere Katastrophen erfahren hat. Trotzdem wird im Entwurf des erwähnten TEEB-Berichtes den Versorgungsleistungen kein Vorrang zuerkannt – vielleicht weil daraus eine aus Naturkapital-Sicht unerwünschte Förderung der Landnutzung abgeleitet werden könnte?

Literatur

Ellenberg, H. (1973): Ökosystemforschung. Teil VII, Die Ökosysteme der Erde. Springer, Berlin/Heidelberg, 235-265.

Golley, F.B. 1993: A history of the ecosystem concept in ecology. More than the sum of the parts. Yale Univ. Press, New Haven, USA, 254pp.

Haber, W. (2004): The ecosystem – Power of a metaphysical construct. In: Zehlius-Eckert, W., Gnädinger, J., Tobias, K., Hrsg., Landschaftsökologie in Forschung, Planung und Anwendung. Friedrich Duhme zum Gedenken. [Schr.-R.] Landschaftsökologie Weihenstephan 13, 25-48. Freising. – Aktualisierte Fassung, 2011: An ecosystem view into the 21st century. Chapter 18 in: Schwarz, A., Jax, K., eds., Ecology revisited, Reflecting on concepts, advancing science, Springer, Dordrecht/Heidelberg, 215-227.

– (2008a): Welchen Naturschutz wollen wir? In: Deutscher Naturschutzring e.V., Hrsg., „Welchen Naturschutz wollen wir?“, Von der Zukunftsfähigkeit verschiedener Naturschutzstrategien, 10-23.

– (2008b): Naturschutz in der Kulturlandschaft – ein Widerspruch in sich? Laufener Spezialbeitr. 1/08, 15-25.

– (2014): Ökosystemleistungen – strapaziertes Modewort oder neues Naturverständnis? Natur und Landschaft 89, 50-55.

Jedicke, E. (1995): Ressourcenschutz und Prozessschutz – Diskussion notwendiger Ansätze zu einem ganzheitlichen Naturschutz. Naturschutz und Landschaftsplanung 27, 125-133.

– (2001): Biodiversität, Geodiversität, Ökodiversität. Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (2), 59-68.

– (2014): Klimaschutzpolitik – Freund oder Feind des Naturschutzes? Naturschutz und Landschaftsplanung 46 (3), 65.

MEA (Millennium Ecosystem Assessment, 2005): Ecosystems and human well-being: Synthesis. Island Press, Washington, DC, USA. 137pp.

Piechocki, R., Eisel, U., Haber, W., Ott, K. (2004): Vilmer Thesen zum Natur- und Umweltschutz. Natur und Landschaft 79, 529-533.

Anschrift: Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Haber, Untergartelshauser Weg 10, D-85356 Freising, E-Mail haber@wzw.tum.de.

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